Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Bendfeld (HundeStSa 2010) gemäß Entwurf.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Bendfeld erhebt eine Hundesteuer, wobei die jährliche Steuer z. Zt. 80,00 EUR für den 1. Hund, 30,00 EUR für den 2. Hund und 40,00 EUR für jeden weiteren steuerbaren Hund beträgt. Angesichts der angespannten Haushaltslage hatte der Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 02.12.2014 angeregt, die vorbezeichneten Steuersätze in der Weise anzuheben, dass die jährliche Steuer künftig 110,00 EUR für den 1. Hund, 120,00 EUR für den 2. Hund und 130,00 EUR für jeden weiteren steuerbaren Hund beträgt. Die Anhebung der Steuersätze ist erforderlich, um die notwendige Fehlbedarfszuweisung zu erhalten. Die 1. Änderungssatzung tritt bei entsprechender Beschlussfassung mit Beginn des 01.01.2016 in Kraft.

 

An den Vorsitzenden wird die Frage gestellt, ob seitens der Amtsverwaltung bereits eine Prüfung der zurzeit angemeldeten Hunde im Gemeindegebiet erfolgt ist. Dies konnte durch den Vorsitzenden bestätigt werden.

 


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0