Herr Meggle verliest seinen Antrag.

 

In der sich anschließenden Diskussion weist Bürgermeisterin Mordhorst daraufhin, dass der Verwendungsnachweis am 31.08.2015 bei der Investitionsbank sein muss. Herr Göttsch ergänzt, dass mit Stand 05.05.2015 Gesamtkosten von ca. 2,4 Millionen Euro festzustellen seien. Diese seien nicht vollständig förderfähig, z.B. bei den zusätzlichen Bänken vor dem Hafenpavillon. Das Fördervolumen habe ursprünglich 2,358 Millionen betragen. In dieser sei eine neue Skateranlage nicht enthalten. Daher seien neue Geräte auch nicht Gegenstand einer Förderung.

 

In der sich anschließenden weiteren Diskussion erläutert Amtsdirektor Körber ausführlich die Hintergründe. Dabei weist er ebenso daraufhin, dass schon im ursprünglichen Förderantrag und allen danach vorliegenden Vorgängen davon ausgegangen wurde, dass die alte Skaterbahn lediglich zwischengelagert und im Anschluss zur Umgestaltung des Rosengartens wieder aufgestellt werden sollte. Lediglich kleine Anpassungsarbeiten seien daher Teil des Leistungsverzeichnisses gewesen. Aus welchen Umständen die Skateranlage nun augenscheinlich unwiederbringlich abgängig wurde, sei angesichts des Todes von Herrn Riecken nicht mehr klären. Festzustellen sei aber im Ergebnis, dass es keine Skateranlage mehr gebe.

 

Herr Schröder weist abschließend daraufhin, dass die Gemeindevertretung beschlossen habe, dass sich der Werkausschuss mit der Angelegenheit befasse.