Beschluss:

 

Der Planungsausschuss stimmt dem vorliegenden ergänzten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 63 für das Gebiet „Quadanlage Strandstraße, unmittelbar nördlich der B 502 in Richtung Neuschönberg und westlich der Strandstraße“ zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung und der Umweltbericht werden in der vorliegenden ergänzten Fassung gebilligt. 

 


Ausschussvorsitzender Cordts verweist auf den Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss, der bereits in der letzten Sitzung des Planungsausschusses gefasst wurde. Eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde hat danach jedoch noch ergeben, dass ein Anpflanzungsstreifen im Bebauungsplan aufgenommen werden muss. Dieser wurde in der Planzeichnung an der nördlichen und nordöstlichen Geltungsbereichsgrenze eingefügt, der Text der Begründung und des Umweltberichts wurden entsprechend ergänzt. In den vorliegenden Planunterlagen sind auch die Änderungen, die in der letzten Sitzung noch beschlossen wurden eingearbeitet. Ausschussvorsitzender geht noch einmal kurz auf diese Änderungen ein. Insbesondere ging es dabei um die im Plangebiet festgesetzte Ausgleichsfläche. Diese wurde aus dem Plan herausgenommen und wird nun auf einer externen Fläche zur Verfügung gestellt. Weiter wurde hinsichtlich der geplanten Aufschüttungen für den Bereich, in dem eine Brückenquerung vorgesehen ist, eine entsprechende Erhöhung zugelassen. Für das geplante Zelt wird keine Dachneigung festgesetzt, hier reicht die Festsetzung der maximalen Höhe des Zeltes aus. Fragen ergeben sich zu den Änderungen und Ergänzungen der Planung nicht. Ausschussvorsitzender Cordts verliest sodann den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage.

 

 


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:           8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0