Zur Beantwortung der Frage von Herrn Maienschein aus der Einwohnerfragestunde verliest Ausschussvorsitzender Cordts auszugsweise eine Stellungnahme zur Rechtswirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. 21 einschließlich seiner Änderungen. Der Bebauungsplan Nr. 21 ist demnach ein sogenannter Nummernplan, der eindeutig und zweifelsfrei nichtig und dementsprechend auch nicht mehr anzuwenden ist. Die Änderungen zum Bebauungsplan Nr. 21 sind entweder auch Nummernpläne oder sie beziehen sich inhaltlich auf den Ursprungsplan. Da dieser jedoch nichtig ist, sind auch die Änderungen zum Bebauungsplan Nr. 21 nichtig. Ausschussvorsitzender Cordts übergibt Herrn Maienschein die Stellungnahme, sie soll auch Anlage zum Protokoll werden.