Herr Bahnsen erklärt, dass in der letzten Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses ein Antrag auf Änderung der Verkehrsführung im Seesternweg beraten wurde. Er bittet, wenn dafür eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 erforderlich und auch durchgeführt werden soll, dass  seine sowie die Wünsche der Anlieger berücksichtigt werden.

 

Frau Link weist auf 2 Eichen hin, die auf dem Spielplatz Harderkoppel als erhaltenswert eingestuft wurden. Sie fragt, wie der Erhalt der Bäume sichergestellt wird. Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass die Bäume als zu erhalten im Bebauungsplan aufgenommen werden. Der Bebauungsplan ist dann eine gemeindliche Satzung und damit ist der Erhalt sichergestellt. Ggf. wird jedoch zusätzlich eine entsprechende vertragliche Regelung aufgenommen.

 

Herr Maienschein fragt nach der Beantwortung seiner Frage zum Bebauungsplan Nr. 21 aus der vorletzten Sitzung des Planungsausschusses. Ausschussvorsitzender Cordts wird unter dem Punkt „Bekanntgaben und Anfragen“ darauf eingehen. Weiter erklärt Herr Maienschein, dass im  Bebauungsplanes Nr. 13 ein Durchstich von der Albert-Koch-Straße zur Großen Mühlenstraße festgesetzt ist. Bis heute wurde dieser Durchstich nicht umgesetzt, es haben jedoch Grundstücksankäufe und auch Verkäufe in dem Bereich stattgefunden. Wenn die Maßnahme nicht mehr umgesetzt werden soll, dann ist der Bebauungsplan funktionslos und muss entsprechend geändert werden. Zu den An- und Verkäufen hat Herr Osbahr eine Klärung zugesichert, eine Antwort steht noch aus. Bürgermeister Osbahr verweist auf die Zuständigkeit der Liegenschaftsverwaltung. Er wird sich aber darum kümmern und soweit keine rechtlichen Bedenken bestehen, Herrn Maienschein entsprechend informieren. Ausschussvorsitzender Cordts ergänzt, dass das Thema An- und Verkäufe von Grundstücken in den Haupt- und Finanzausschuss gehört und nicht in den Planungsausschuss. Im Übrigen hat der Ausschuss eine interne Prioritätenliste für die Durchführung von Bauleitplänen festgelegt und da hat der Bebauungsplan Nr. 13 noch keine Priorität, sodass in nächster Zeit nicht zu erwarten ist, dass dieser Plan geändert wird. Herr Maienschein bittet sodann die Geschäftsordnung für die Durchführung von Sitzungen offenzulegen. Ausschussvorsitzender Cordts erklärt hierzu, dass die Geschäftsordnung während der Öffnungszeiten des Rathauses bei der zuständigen Amtsleiterin einzusehen ist.