Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Probsteierhagen in der Fassung des Entwurfes gemäß Verwaltungsvorlage PROBS/BV/133/2015 mit folgenden Änderungen:

 

Der Einsatz des Geräteanhängers wird mit 50,-EUR je Stunde angesetzt und unter Artikel 1 Nr.2.1 (Lösch- und Sonderfahrzeuge) mit eingefügt.

 


Sachverhalt:

 

Der Finanz-und Lenkungsausschuss hatte in seiner Sitzung PROBS/FLA/02/2015 vom 29.04.2015 beschlossen, den Gebührentarif zur Gebührensatzung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Probsteierhagen zu verändern.

 

Der Vorschlag vom 29.04.2015 erfordert eine Änderung der Gebührensatzung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Probsteierhagen, da der Gebührentarif Bestandteil dieser Gebührensatzung ist.

 

Der Vorschlag zur Anpassung der Gebühren geht auf die Initiative des Finanz- und Lenkungsausschusses und der Freiwilligen Feuerwehr zurück und ist im Übrigen nicht mit dem Amt Probstei abgestimmt.

 

Der nun vorgelegte Satzungsentwurf nimmt die Änderungen aus dem Vorschlag vom 29.04.2015 nahezu unverändert auf.

 

Unberücksichtigt bleibt der Vorschlag, einen eigenen Gebührentatbestand für den Einsatz von Ölbindemitteln aufzunehmen, da der Gebührentarif „nach Aufwand“ nicht dem Gebot der rechtsstaatlichen Klarheit entspricht. Die Aufnahme eines solchen Tarifes ist jedoch ohnehin nicht erforderlich, da nach Maßgabe des § 29 Abs. 3 Nr. 1 BrSchG Ausgaben für verbrauchbare Stoffe, die unmittelbar zur Gefahrenabwehr verwendet worden sind, als Auslagen geltend gemacht werden können.

 

Sofern ein Gebührentatbestand für die Nutzung von Anhängern eingeführt werden soll, wäre zu präzisieren, ob der gewünschte Tarif von 50,00 EUR sich auf die Stunde oder den Einsatz beziehen soll. Der Entwurf berücksichtigt einen solchen Tatbestand nicht.

 

Im Übrigen wurde der Gebührentarif insoweit angepasst, als dass bei der Nummer 6.2 die Angabe „Mannschaften“ gestrichen wurde. Mit der Vorschrift soll nach dem Gebührentarif in der zurzeit geltenden Fassung eine Reduzierung der Gebühren nach den Nummern 2 bis 4 erreicht werden. Die Nummern 2 bis 4 regeln jedoch nicht die Gebühren für den Einsatz von Personal, so dass der Verweis auf die Mannschaften ins Leere geht.

 


Stimmberechtigte:

10

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0