Sitzung: 19.05.2015 Gemeindevertretung
Vorlage: WISCH/BV/068/2015
Beschluss:
Gemäß § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2014. Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 9.820,37 € werden gemäß § 82 Abs. 1 GO genehmigt.
Frau Schulz berichtet aus der Sitzung des Finanzausschusses, der sich mit der Vorprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 befasst habe. Danach beträgt die Rücklage zum Stichtag 31.12.2014 1.050.785,59 €. Es sei eine Anschlussverbesserung des Haushaltes um 10.790,31 € festzustellen gewesen. Eine Prüfung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie der Belege hat stattgefunden. Beanstandungen konnten nicht festgestellt werden. Der Finanzausschuss hat eine entsprechende Beschlussempfehlung an die GV erarbeitet.
Es ergeht folgender Beschluss:
Stimmberechtigte: |
9 |
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Ja-Stimmen: 9 |
Nein-Stimmen: 9 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |