Beschluss:

Gemäß § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2014. Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 9.820,37 € werden gemäß § 82 Abs. 1 GO genehmigt.


Frau Schulz berichtet aus der Sitzung des Finanzausschusses, der sich mit der Vorprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 befasst habe. Danach beträgt die Rücklage zum Stichtag 31.12.2014 1.050.785,59 €. Es sei eine Anschlussverbesserung des Haushaltes um 10.790,31 € festzustellen gewesen. Eine Prüfung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie der Belege hat stattgefunden. Beanstandungen konnten nicht festgestellt werden. Der Finanzausschuss hat eine entsprechende Beschlussempfehlung an die GV erarbeitet.

 

Es ergeht folgender Beschluss:


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 9

Enthaltungen: 0

Befangen: 0