Beschluss:

Die Gemeinde Wisch stimmt dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Gründung des Zweckverbandes für die Nachnutzung der Grundschule Krokau in der vorgelegten Fassung (4.Entwurf „Stand:29.04.2015“) nebst Anlagen zu. Die Verwaltung wird gebeten, diesen zur Genehmigung bei der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

Das nach erforderlicher Ausschreibung bereits ermittelte Architekturbüro Neu ist mit den weiteren zum Bau des Feuerwehrhauses erforderlichen Schritten zu beauftragen.


Bürgermeister Lamp und Amtsdirektor Körber erläutert die allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern vorliegende Vorlage nebst Anlagen.

 

Es ergeht folgender Beschluss:


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0