Bgm. Dieterich teilt mit, dass aufgrund von § 70 fast nichts an Aktivitäten auf den Deichen erlaubt sei. Für die Feste der Gemeinde Stein wurden Ausnahmen gemacht und Sondergenehmigungen erteilt, die jedoch wie folgt eingeschränkt wurden: Befestigung der Zelte im Boden dürfen nicht mehr mit Heringen sondern nur noch mit Big Packs oder anderen nicht in die Rasenfläche eingebrachten Haltevorrichtungen ausgeführt werden. Tische und Bänke dürfen weiterhin noch aufgestellt werden.

 

 

 

Die Gemeindevertreterin Börnsen verlässt die Sitzung. Damit sind nur noch 8 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.