Beschluss:

 

Die Gemeinde beschließt die Durchführung der beiden Klagen über das Amt Probstei.


Bürgermeister Dieterich teilt mit, dass aufgrund der engen Zeitfenster für Fristen eine weitere Klage erhoben werden musste. Er hat diese mit dem Vermerk,  „Begründung folgt“, eingereicht.

Als Sachverständigen und Mitglied der Bürgerinitiative begrüßt der Bürgermeister Herrn Dr. Knof. Dieser berichtet über die Frakingtechniken und die damit verbundenen Gefahren.

In alten Erdölfeldern werden bis zu drei Bohrungen gemacht, um die Chance auf eine erfolgreiche Bohrung zu haben. Die Verschlüsse der Fehlbohrungen führen aufgrund von auftretenden Undichtigkeiten und dem damit verbundenen  Austritt von Erdöl und belastetem Salzwasser zu nachhaltigen Problemen und Belastungen für Natur und Mensch.

Die Bohrtechniken werden sowohl senkrecht wie auch waagerecht ausgeführt. So kommt es dazu, daß  in einigen Gebieten bis zu 200 m an Wohngebiete heran gearbeitet wird.

Durch Bohrtätigkeiten steigt die Gefahr von Erdbeben bis zu einer Höhe von 4,5 auf der Richterskala.

Die Klage soll verhindern, dass Erkundungsmaßnahmen in Gemeindegebiet vorgenommen werden. Geführt wird die Klage durch das Amt Probstei, unterstützt durch die Bürgerinitiative von Herrn Dr. Knof. Es können hierfür Kosten  in Höhe von ca. 400 € entstehen.

Bgm. Dieterich hinterfragt, was geschähe, wenn mehrere Gemeinden jeweils gleichlautende  F-Pläne beschließen würden? Dr. Knof antwortete, dass es dadurch sehr viel schwerer bis unmöglich für Firmen würde, eine Erdölförderung mit Frackingtechnik oder Ähnliches auszuführen. Diese Idee wertete Herr Dr. Knof als interessanten Gedanken. GV - Mitglied Herr Wollesen gibt zu bedenken, dass das Oberverwaltungsgericht auch in Sachen Windenergie Rechte des Kreises "kassiert" hat.

In der Gemeindevertretung  herrscht jedoch Konsens, dass es besser ist, etwas zu unternehmen, als untätig zu sein.

Der Bewilligungszeitraum für die Firmen beträgt 3 Jahre und somit läuft die Zeit gegen die Firmen, wenn der Beginn von Arbeiten oder das rechtzeitig Stellen von Anschlussanträgen  unterlassen wird.

Bgm. Dieterich schlägt vor die Klage zu beschließen und bittet um Abstimmung für beide Klagen.

 


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0