Herr Nölting führt aus, dass Bürgermeister Osbahr sich zur Frage der Einbahnstraßenregelung und zur Sanierung des Seesternwegs melden wollte, er fragt, ob die Planung bereits fertiggestellt ist. Bürgermeister Osbahr erklärt, dass der Bebauungsplan keine Festsetzung zur Einbahnstraßenregelung des Seesternwegs trifft, aber ein Verkehrsgutachten zum Bebauungsplan besagt, dass die Bebauung des Wochenendhausgebietes nur möglich ist, wenn der Seesternweg in dem Bereich geschlossen bleibt. Dementsprechend müsste es zunächst ein neues Gutachten geben, das dann auch zu einem anderen Ergebnis kommt, um den Seesternweg zu öffnen. Zur Straßensanierung gibt es ein grundsätzliches Programm,  sobald eine Sanierungsmaßnahme jedoch konkret wird, sollen die Bürger rechtzeitig vorher informiert werden. Da in diesem Jahr noch keine Mittel in den Haushalt eingestellt wurden, kann eine Sanierungsmaßnahme des Seesternwegs frühestens im nächsten Jahr beginnen. Ob der Seesternweg in der Priorität jedoch schon so weit oben steht, kann Bürgermeister Osbahr zurzeit nicht sagen.

 

Herr Bahnsen fragt nach der Priorität des Planungsausschusses in Bezug auf die Behandlung der Planungen bis 2030. Die Bürger sind zunächst daran interessiert, dass die bereits eingeleiteten und beantragten Bauleitplanungen fertiggestellt werden. Ausschussvorsitzender Cordts erklärt hierzu, dass zwischen den langfristigen und aktuellen Planungen differenziert werden müsse. Es stehen derzeit sehr viele Planungen auf der Agenda, sodass auch die beauftragten Planungsbüros zunächst mit der Arbeit hinterherkommen müssen. Die Bebauungspläne Nr. 17 und 56 für die Wochenendhausgebiete Kalifornien und Brasilien werden in diesem Jahr jedoch noch beraten werden.