Beschluss:

Die Gemeinde Barsbek stimmt dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Gründung des Zweckverbandes für die Nachnutzung der Grundschule Krokau in der vorgelegten Fassung (4. Entwurf; Stand: 29.04.2015) nebst Anlagen zu. Die Verwaltung wird gebeten, diesen zur Genehmigung bei der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Das nach erforderlicher Ausschreibung bereits ermittelte Architekturbüro Neu aus Preetz ist mit den weiteren zum Bau des Feuerwehrhauses erforderlichen Schritten zu beauftragen.

 

 


Herr Bürgermeister Gafert erläutert die allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern vorliegende Vorlage zur Gründung des Zweckverbandes für die Nachnutzung der Grundschule Krokau.

Frau Finck äußert Bedenken hinsichtlich der Höhe der Wertgrenzen. Amtsdirektor Körber ergänzt, dass es sich hierbei durchaus um änderbare Inhalte der Satzung handele. Letztlich gehen es dabei auch um ein Stück Vertrauensvorschuss.

 

Nach kurzer Diskussion ergeht folgender Beschluss:


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0