Beschluss:

Die Satzung über die Entgeltordnung für die Benutzung der
Meerwasserschwimmhalle der Gemeinde Ostseebad Laboe wird dahingehend geändert, dass unter
§1 der Buchstabe „I“ „Sonderjahreskarte 2015“ mit folgender Textpassage hinzugefügt wird:
Die Sonderjahreskarte berechtigt einen Erwachsenen mit allen der Familie angehörenden
Kindern unter 14 Jahren zur Nutzung der Schwimmhalle (ohne Sauna) während der allgemeinen
Benutzungszeiten für die Dauer eines Jahres. Das Entgelt für die Sonderjahreskarte beträgt
300,-- €.
Die Sonderjahreskarte kann durch die Partnerkarte ergänzt werden, welche
EhepartnerInnen/LebenspartnerInnen (nachgewiesen durch gemeinsamen Wohnsitz) zur
Nutzung der Schwimmhalle (ohne Sauna) während der allgemeinen Benutzungszeiten für die
Dauer eines Jahres berechtigt. Das Entgelt für die Partnerkarte beträgt
150,-- €.
Die Gültigkeit der Sonderjahreskarte 2015 endet spätestens am 30.09.2016. Die
Sonderjahreskarte sowie die Partnerkarte sind nicht übertragbar.


Zur geplanten Einführung einer Sonderjahreskarte 2015 für die MWSH erläutert Frau Eschenlauer den Sachstand. Nachdem im Werkausschuss und in der Gemeindevertretung die Sonderjahreskarte  beschlossen wurde, ist  die Änderung der Satzung über die Entgeltordnung für die Benutzung der Meerwasserschwimmhalle der Gemeinde Ostseebad Laboe notwendig.

Nach kurzer Diskussion im Ausschuss stellt Herr Wilhelm Kuhn Antrag auf Abstimmung im Gremium.


Stimmberechtigte: 11

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 1

Befangen: 0