Sitzung: 29.04.2015 Werkausschuss Hafen, Tourismus und Schwimmhalle
Vorlage: LABOE/BV/860/2015
Beschluss:
Die Satzung über die Entgeltordnung für
die Benutzung der
Meerwasserschwimmhalle der Gemeinde Ostseebad Laboe wird dahingehend geändert,
dass unter
§1 der Buchstabe „I“ „Sonderjahreskarte 2015“ mit folgender Textpassage
hinzugefügt wird:
Die Sonderjahreskarte berechtigt einen Erwachsenen mit allen der Familie angehörenden
Kindern unter 14 Jahren zur Nutzung der Schwimmhalle (ohne Sauna) während der
allgemeinen
Benutzungszeiten für die Dauer eines Jahres. Das Entgelt für die
Sonderjahreskarte beträgt
300,-- €.
Die Sonderjahreskarte kann durch die Partnerkarte ergänzt werden, welche
EhepartnerInnen/LebenspartnerInnen (nachgewiesen durch gemeinsamen Wohnsitz)
zur
Nutzung der Schwimmhalle (ohne Sauna) während der allgemeinen Benutzungszeiten
für die
Dauer eines Jahres berechtigt. Das Entgelt für die Partnerkarte beträgt
150,-- €.
Die Gültigkeit der Sonderjahreskarte 2015 endet spätestens am 30.09.2016. Die
Sonderjahreskarte sowie die Partnerkarte sind nicht übertragbar.
Zur geplanten
Einführung einer Sonderjahreskarte 2015 für die MWSH erläutert Frau Eschenlauer
den Sachstand. Nachdem im Werkausschuss und in der Gemeindevertretung die
Sonderjahreskarte beschlossen wurde, ist die Änderung der Satzung
über die Entgeltordnung für die Benutzung der Meerwasserschwimmhalle der Gemeinde
Ostseebad Laboe notwendig.
Nach kurzer Diskussion im Ausschuss stellt Herr Wilhelm Kuhn Antrag auf Abstimmung im Gremium.
Stimmberechtigte: 11 |
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Ja-Stimmen: 7 |
Nein-Stimmen: 3 |
Enthaltungen: 1 |
Befangen: 0 |