Ausschussvorsitzender Cordts begrüßt Herrn Dr. Willkomm zu diesem Tagesordnungspunkt. Herr Dr. Willkomm ist Miteigentümer der zu überplanenden Flächen im Ortsteil Kalifornien, Seesternweg und wird sein Bebauungskonzept selbst vorstellen.  

 

Zunächst erläutert Herr Kühle die Entwicklung der Planung. Der Flächennutzungsplan weist die Flächen für dieses Gebiet als GTW, gewerblicher Tourismus und Wohnen aus. Diese Art der Nutzung kann aufgrund eines Bundesgerichtsurteils jedoch nicht in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Hier muss eine Entscheidung fallen, ob das Gebiet als allgemeines Wohngebiet oder als Gebiet für den gewerblichen Tourismus festgesetzt wird. Herr Kühle hat gemeinsam mit Frau Franke, die die naturschutzfachlichen Leistungen für diese Planung erbringt, eine Bestandsaufnahme gemacht. Dabei wurde u.a. festgestellt, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes auf die Flächen, die für eine Neubebauung zur Verfügung stehen, begrenzt werden kann. Der Geltungsbereich würde sich damit auf die Flächen Seesternweg 1 bis 7 reduzieren.

 

Dr. Willkomm erläutert daraufhin sein Bebauungskonzept ausführlich anhand einer Katasterkarte. Die zu bebauenden Flächen liegen alle im Eigentum der Familie. Herr Dr. Willkomm hat hier Einigkeit erreicht, dass das Gebiet als Ferienhausgebiet festgesetzt werden kann. Mit den neu geplanten Gebäuden werden vom Seesternweg zum Deich zwei Baureihen gebildet. Durch einen Versatz der Gebäude sollte es möglich sein, im oberen Geschoss auch von der zweiten Reihe einen Meerblick zu erhalten. Es sind keine Straßenverkehrsflächen zu den hinteren Gebäuden geplant, dafür sollten Parkplätze am Seesternweg für alle Gebäude zur Verfügung gestellt werden. Die Bebauung sollte sich zurückhaltend in die Bebauung des südlich angrenzenden Wochenendhausgebietes einfügen. Eine kleine Einkaufsmeile, wie ursprünglich angedacht, soll es nun nicht mehr geben, die Grundstücke sollen möglichst veräußert werden, die bestehenden Gebäude genießen einen Bestandsschutz auch hinsichtlich der Nutzung.

 

Ausschussvorsitzender Cordts bedankt sich bei Herrn Dr. Willkomm für die Vorstellung seines Konzeptes.

 

Herr Kühle ergänzt sodann die Ausführungen von Herrn Dr. Willkomm. Mit der Reduzierung des Geltungsbereichs könnte der Bebauungsplan auch von einem angebotsorientierten zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan umgestellt werden. Diese Frage muss noch abschließend geprüft und diskutiert werden. Für ein Ferienhausgebiet verlangt die Landesplanungsbehörde jedoch ein Nutzungs- und Betreiberkonzept. Herr Dr. Willkomm erklärt, dass für beide Bebauungsplanvarianten eine vertragliche Vereinbarung geschlossen werden kann, er würde beide Varianten akzeptieren. Ein entsprechendes Nutzungs- und Betreiberkonzept wird Herr Dr. Willkomm noch erarbeiten und vorlegen. Auf Anfrage von Herrn Bastian, dass die wasserseitigen Grundstücke keine Zuwegung erhalten sollen, erklärt Herr Kühle, dass dies durch die Eintragung von Wegerechten durchaus möglich ist. Herr Dr. Willkomm ergänzt, dass keine autarken Grundstücke entstehen sollen und auch deshalb das Parken am Seesternweg erfolgen soll. Auf die Frage von Herrn Bünning zur Anzahl der Vollgeschosse der geplanten Gebäude erklärt Herr Dr. Willkomm, dass ein Vollgeschoss mit ausbaubarem Dachgeschoss als Satteldach mit einer Neigung von ca. 45 ° geplant ist. Die Grundflächen der Gebäude sollten zwischen 60 qm und 70 qm liegen.

 

Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass das Angebot von Herrn Dr. Willkomm aufgegriffen  und der Plan in enger Abstimmung weiterentwickelt werden soll. Die nächste Beratung zu dieser Planung sollte dann möglichst in der übernächsten Sitzung des Planungsausschusses erfolgen. Der Planungsausschuss stimmt diesem Vorgehen zu.    


Stimmberechtigte:   8

 

Ja-Stimmen:           8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0