Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss stimmt der vorliegenden Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 63 für das Gebiet „Quadanlage Strandstraße, unmittelbar nördlich der Bundesstraße 502 in Richtung Neuschönberg und westlich der Strandstraße“ zu. Die Abwägung wird Bestandteil der Planunterlagen zur Offenlegung.

 

  1. Der Planungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Quadanlage Strandstraße, unmittelbar nördlich der Bundesstraße 502 in Richtung Neuschönberg und westlich der Strandstraße“ zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung wird einschließlich des Umweltberichts und der lärmtechnischen Untersuchung gebilligt. Die Planunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

  1. Der Planungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 mit den vorgenannten Änderungen und Ergänzungen sowie dem vorliegenden Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich Textteil für das Gebiet „Quadanlage Strandstraße, unmittelbar nördlich der Bundesstraße 502 in Richtung Neuschönberg und westlich der Strandstraße“ zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der Umweltbericht sowie die lärmtechnische Untersuchung werden mit den vorgenannten Änderungen und Ergänzungen gebilligt. Die Planunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. 

 

 


Ausschussvorsitzender Cordts verweist auf den Plan, der bereits über den Beamer an der Wand zu sehen ist. Die Quadanlage ist bereits seit einigen Jahren vorhanden und sie hat sich zwischenzeitlich soweit etabliert, dass der Betreiber beabsichtigt, den Betrieb weiter zu festigen. Er hat die Gemeinde deshalb gebeten, hierzu die Plangrundlagen zu schaffen. Nachdem der Aufstellungsbeschluss zu dieser Planung erfolgt ist, wurden die Planunterlagen gemeinsam mit dem Planer, Herrn Dr. Heisel und dem Vorhabenträger erarbeitet. Sodann bittet Ausschussvorsitzender Cordts Herrn Dr. Heisel seine Präsentation vorzustellen.

 

Herr Dr. Heisel erläutert zunächst noch einmal die bisherige Entwicklung der Planung. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurden zwar nur sehr wenige Anregungen abgegeben, aber insbesondere die Landesplanungsbehörde hatte zunächst einige Bedenken. Diese konnten zwischenzeitlich jedoch ausgeräumt werden. Anhand einer Visualisierung erläutert Herr Dr. Heisel das Projekt ausführlich. Er geht dabei insbesondere auf die geplante Bebauung eines Werkstattgebäudes mit Sanitäranlagen, das geplante Zirkuszelt für  Gastronomie und kleinere Veranstaltungen, die geplanten Zelte für kleine Jugendgruppen und die Stellplatzanlage ein.

 

Herr Bastian erklärt, dass die CDU-Fraktion das Projekt sehr positiv für diese Region sieht, er findet es sehr mutig vom Betreiber an dieser Stelle weiter zu investieren. Zum geplanten Gebäude fragt er, ob auch ein Gründach möglich wäre. Herr Dr. Heisel führt hierzu aus, dass auch ein Gründach zulässig sein wird, das gilt auch für Photovoltaikanlagen. Herr Bastian weist weiter darauf hin, dass ein Satz unter dem Punkt 1.7 in der Begründung korrigiert werden muss.

 

Herr Malchau erklärt aus Sicht des Umweltbeirates, dass das geplante Gebäude ziemlich dicht unter den Bäumen geplant ist. Der dort vorhandene Knick wird auch wieder höher werden und dadurch kann es Probleme mit Laub und auch der Dachrinnenreinigung geben. Herr Dr. Heisel führt hierzu aus, dass das Gebäude ganz bewusst so dicht an den Knick herangesetzt wurde, um sich gut in die Landschaft zu integrieren und nicht auffällig zu wirken. Dem Investor ist das Problem auch bekannt, er wird sich um die Knickpflege kümmern. Weiter führt Herr Malchau aus, dass ein Gründach sehr vorteilhaft sein könnte.

 

Auch Herr Schimmer würde ein Gründach befürworten. Er erklärt, dass die SPD-Fraktion der Planung zustimmt. Er weist darauf hin, dass das Zelt ziemlich dicht an der Strandstraße liegt und mit der Zufahrt entsprechende Sicherungsmaßnahmen getroffen werden müssen.

 

Auf den Hinweis von Herrn Winkler, dass ein Gründach eine andere Statik erforderlich macht als ein Hartdach, erklärt Herr Dr. Heisel, dass dies ein Problem des Bauherrn im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist. Der Investor sollte sich daher rechtzeitig festlegen.

 

Herr Bünning erklärt, dass die EIS-Fraktion froh ist, dass die größten Probleme zu dieser Planung gelöst werden konnten. Die EIS-Fraktion stimmt dem Vorhaben zu.

 

Ausschussvorsitzender Cordts bittet den Ausschuss zu entscheiden, ob ein Gründach nun als zwingende Festsetzung oder optional aufgenommen werden soll. Letztlich ist dies auch eine Kostenfrage. Alle Fraktionen sprechen sich daraufhin dafür aus, dass ein Gründach nur optional in den Bebauungsplan aufgenommen werden soll.

 

Dr. Heisel spricht sodann noch vier Planänderungen an, die der Investor gern in den Plan aufgenommen haben möchte. Hier geht es zum einen um die im Plangebiet festgesetzte Ausgleichsfläche. Der Investor ist nun in der Lage, die Ausgleichsflächen insgesamt auf einer Fläche außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes zur Verfügung zu stellen. Damit ist der Ausgleich im Plangeltungsbereich nicht mehr erforderlich. Es wird zu den Ausgleichsflächen noch einen entsprechenden Vertrag mit dem Eigentümer geben. Weiter ist festgelegt, dass die Aufschüttungen nur bis zu einem Meter erfolgen dürfen. Der Investor plant jedoch in einem kleinen Bereich eine Unterführung zu installieren. In diesem Bereich müsste dann eine Aufschüttung bis zu zwei Metern möglich sein. Als dritten Punkt spricht der Investor die im Bebauungsplan festgesetzte Dachneigung für das Zelt an. Da er ein gebrauchtes Zelt erwerben will, kann er nicht sicherstellen, dass die festgesetzte Dachneigung dann eingehalten wird. Da die Gesamthöhe des Zeltes festgesetzt ist, kann auf die Festsetzung einer Dachneigung durchaus verzichtet werden. Als letzten Punkt wird die im Text angesprochene Schonzeit für die Bebauung angesprochen. So soll in der Zeit von Oktober bis April nicht gebaut werden. Dies ist jedoch exakt die Zeit, in der Änderungen und Bebauungen vorgenommen werden können. In der Saison ist es nicht sinnvoll, Umgestaltungen durchzuführen. Da keine schützenswerten Arten im Bereich der Quadbahn gefunden wurden und der Betrieb der Quadbahn auch nicht zeitlich beschränkt wird, kann auf die Schonzeit verzichtet werden.

 

Da die gewünschten Änderungen nachvollziehbar und unproblematisch sind, sprechen sich alle Fraktionen dafür aus, den Änderungen zuzustimmen.       


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:           8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0