Es ist die Stauanlage an der L 50 gemeint, die im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie - Durchgängigkeit sowohl für Wanderfische wie die Meerforelle wie auch für wirbellose Tiere - umgebaut werden soll. Dabei ist ein Höhenunterschied von ca. 2m zu egalisieren. Geprüft werden zwei Varianten, wobei der Zustand des Untergrunds eine wesentliche Rolle spielt.

Die Bedenken der Anlieger werden berücksichtigt.