Beschluss:

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.


Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Herr Doepner, erläutert ausführlich die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Der vorhandene Investitionsbedarf von 450.000 EUR soll mit maximal 300.000 EUR finanziert werden.

Es werden die verschiedenen Möglichkeiten der Kreditlaufzeiten diskutiert.

Der günstigste Zinssatz beträgt für eine Finanzierungsdauer von 30 Jahren momentan 1%.

Der Finanzausschuss rät dazu, die Regenwasserkanalsanierung auf 30 Jahre zu finanzieren.

 

Herr Doepner teilt mit, dass zum 01.01.2016 die Erhebung der Gemeindesteuer geplant ist. Die Festlegung erfolgt jedoch erst, wenn genauere Zahlen vorliegen.

 

Er weist darauf hin, dass der freie Finanzspielraum im Nachtragshaushalt für 2015 mit 14.500 EUR, für 2016 mit 5.500 EUR, für 2017 mit 8.300 EUR und für 2018 mit 26.000 EUR benannt wird.

 

Bürgermeister Longk erläutert die Problematik der Schlüsselzuweisung sowie die Erhöhung der Gemeindesteuern, teilt jedoch auch mit, dass die Sanierung der Regenwasserkanalisation  auch von den Einwohnern über die Erhöhung der Gemeindesteuern mit finanziert werden muß.

 

 

 

 

 

 

 


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen:7

Nein-Stimmen:0

Enthaltungen:0

Befangen: 0