Der Vorsitzende fragt die Mitglieder der Gemeindevertretung, ob Einwände gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 03.03.2015 vorliegen.

 

Dies ist nicht der Fall.

 

Ferner gibt der Bürgermeister den in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung vom  03.03.2015 im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschluss in der Form bekannt, dass allen Antragstellern auf Stundung von Forderungen aus dem Steuerschuldverhältnis diese auch gewährt wurden.