Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden somit wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A: 370%; Grundsteuer B: 390%; Gewerbesteuer: 370%

 


Bgm. Mönkemeier erläutert die Sachlage.

 

Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Lutterbek mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen in Höhe von 371.500 € und Ausgaben in Höhe von 410.400 EUR aus. Damit ist der Verwaltungshaushalt nicht ausgeglichen, es besteht ein Sollfehlbetrag in Höhe von 38.900 €. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 37.100 EUR veranschlagt worden.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 30.000 EUR auf. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt unverändert. Allerdings bedarf es zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen jetzt einer Kreditaufnahme i.H.v. 25.000 EUR (+ 5.000 €). § 2 der Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 370 % für die Grundsteuer A, 390 % für die Grundsteuer B sowie 370 % für die Gewerbesteuer; Diese Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Ursprungshaushalt 2015 um jeweils 20 Prozentpunkte erhöhen. Dieses ist zwingend erforderlich um die Voraussetzungen für die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen zu schaffen.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Aufgrund stark gestiegener Schulkosten bei gleichzeitig verringerten Gewerbesteuereinnahmen war ein Haushaltsausgleich mit der Jahresrechnung 2014 nicht mehr möglich. Es musste ein Sollfehlbetrag im Verwaltungshaushalt in Höhe von exakt 18.969,83 € ausgewiesen werden. Gem. § 22 GemHVO-Kameral soll ein Fehlbetrag unverzüglich gedeckt werden. Unter der Haushaltsstelle 9200.89200 ist dies entsprechend berücksichtigt worden.

 

Der auf die Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein entfallende Anteil an der Einkommensteuer wird nach sog. Schlüsselzahlen verteilt. Diese Schlüsselzahlen werden alle drei Jahre neu berechnet. Zum Haushaltsjahr 2015 war dies wieder der Fall. Für die Ermittlung der Schlüsselzahlen wurde die Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 2010 herangezogen und mit Landesverordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage vom 02. Dezember 2014 festgesetzt.

 

Die Schlüsselzahl für die Gemeinde Lutterbek ist demnach von 0,0001774 auf 0,0001598 gesunken. Dies führt zu Mindereinnahmen in einer Größenordnung von etwa 20.000 €.

 

Durch diese Umstände, die die Gemeinde nicht zu vertreten hat und auch nicht beeinflussen kann, reichen die laufenden Einnahmen wiederum nicht mehr aus, um die laufenden Ausgaben zu decken. Nach der Haushaltsplanung muss ein Sollfehlbetrag im Verwaltungshaushalt von 38.900 € ausgewiesen werden.

 

Diese Entwicklung mit stark gestiegenen Schulkosten bei gleichzeitig wegbrechenden Einnahmen war nicht vorhersehbar und somit auch nicht planbar.

 

Durch den Wegfall des freien Finanzspielraumes des Verwaltungshaushaltes von 5.000 € stehen diese Mittel nicht mehr zur Verfügung zur Finanzierung des Eigenanteils bei der Umstellung auf Digitalfunk der Feuerwehr. Somit muss der Kreditbedarf im Vermögenshaushalt um eben diese 5.000 € erhöht werden.

 

Bgm. Mönkemeier bedankt sich bei Herrn Hirsch für die übersichtliche und sachliche Haushaltsdarstellung.

 

GV Hoffmeister stellt den Antrag, die Hebesätze der Grundsteuer A und B gleich zu setzen und zwar auf einheitlich 390%.

 

Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 2

Nein-Stimmen: 6

Enthaltungen: 1

Befangen: 0

 

Damit ist der Antrag von GV Hoffmeister abgelehnt.

 

 


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0