Sitzung: 13.04.2015 Beirat für Natur und Umwelt
Die Europäische
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die Gewässer
bis spätestens 2027 in einen guten ökologischen Zustand zu bringen. Bei der
Beurteilung des guten ökologischen Zustandes werden verschiedene Faktoren wie
die Durchgängigkeit für Fische, der chemische und biologische Gewässergüte
(hierzu gehören die Wasserpflanzen und die Kleinlebewesen) und die
Gewässerstruktur bewertet. Die Hagener Au ist ein an die EU meldepflichtiges
Gewässer nach WRRL. Aufgrund ihres noch in weiten Teilen naturnahen Zustandes
war sie auch schon vor Einführung der WRRL ein sogenanntes Vorranggewässer des
Landes. Trotzdem hat sie in ihrem Verlauf vom Passader See bis zur Mündung noch
Defizite, die die Einstufung als Gewässer in einen guten ökologischen Zustand
verhindert. Dies sind im Wesentlichen 2 Wehranlagen (Lutterbek und Probsteierhagen
(keine Durchgängigkeit), zum Teil fehlende Uferrandstreifen (Gefahr von Einträgen
in das Gewässer) und zum Teil schlechte
Gewässerstruktur (fehlender Lebensraum, Sauerstoffdefizite).
Für
die Hagener Au sind verschiedene Maßnahmen festgelegt worden, die die
Zielerreichung ermöglichen sollen. Im Bereich der Gemeinde Probsteierhagen sind
das z.B. Uferrandstreifen, strukturverbessernde Maßnahmen (z.B. Einbau von
Totholz und Strömungslenker) und die Herstellung der Durchgängigkeit am Wehr.
Für den Umbau des Wehres in Probsteierhagen wird
zurzeit untersucht, ob es möglich ist, das Wehr ganz zu entfernen und durch
eine langgezogene (etwa 300 m lange) Sohlgleite zu ersetzen. Der Vorteil wäre
bei dieser naturnahen Lösung die vollständige Herstellung der Durchgängigkeit
für alle Gewässerbewohner. Es gibt hier aber auch viele Unwägbarkeiten, wie
z.B. die Gründung der direkt angrenzenden Gebäude, die Absenkung des
Grundwasserstandes in dem Bereich und somit auch mögliche Auswirkungen auf gewässernahe
Feuchtgebiete. Um die Auswirkungen dieser Maßnahme zu ermitteln, sollen noch
Grundwassermessstellen gesetzt und die Gründung der Gebäude ermittelt werden
sowie der Wasserstand in der Au über einen Messpegel erfasst werden. Sollte
dabei herauskommen, dass es zu einer Beeinträchtigung der Gebäude kommen würde,
soll als Alternative ein technischer Fischpass geplant und gebaut werden, bei
dem der Wasserstand der Au (und damit auch der Grundwasserstand) im Bereich des
jetzigen Wehres so bestehen bleibt wie bisher. Der Nachteil dieser Lösung ist,
dass es eben ein technisches Bauwerk und kein natürliches Gerinne ist und dass
nicht unbedingt gewährleistet ist, dass das Bauwerk (je nach Ausführung) für
alle Gewässerlebewesen passierbar ist. Für Fische sind solche technischen
Wanderhilfen kein Problem und sie werden ganz gut angenommen. Der
Gewässerunterhaltungsverband Selenter See hat bereits die betroffenen
Grundstückseigentümer und die Gemeinde angeschrieben und um Zustimmung gebeten,
die erforderlichen Messstellen setzen und Bodenschürfe für die Untersuchungen
durchführen zu dürfen. Die Gemeinde hat bereits für ihre Grundstücke die Zustimmung
erteilt.