Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss gemäß dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage mit der Ergänzung, dass die 4 vom Umwelt- und Bauausschuss beschlossenen Änderungen sowie die Änderung des vom Investor beantragten Dachflächenmaterials in die Planung einzuarbeiten sind.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt auf Empfehlung des Umwelt- und Bauausschusses  die Abwägung der im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros vorzunehmen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt auf Empfehlung des Umwelt- und Bauausschusses  den vorliegenden Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „östlich des Hagener Weg, zwischen den Hausnummern 6 und 12 und nördlich der Bahnlinie Kiel-Schönberg“ einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht, dem Schallgutachten und der Immissionsschutzstellungnahme zu beschließen und zur öffentlichen Auslegung zu bestimmen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt auf Empfehlung des Umwelt- und Bauausschusses  den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „östlich des Hagener Weg, zwischen den Hausnummern 6 und 12 und nördlich der Bahnlinie Kiel-Schönberg“ einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht, dem Schallgutachten und der Immissionsschutzstellungnahme zu beschließen und zur öffentlichen Auslegung zu bestimmen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. 

 


Die Gemeinde hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 26.03.2014 die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 zur Ausweisung eines Ferienhausgebietes östlich des Hagener Weges und nördlich der Bahnlinie Kiel-Schönberg beschlossen. Für beide Planverfahren wurde eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Informationsveranstaltung am 26.05.2014 durchgeführt. Die vorgezogene Beteiligung der Behörden wurde ebenfalls für beide Planverfahren mit Schreiben vom 01.08.2014 durchgeführt. Insbesondere haben die Landesplanung und der Kreis Plön Anregungen zum Verfahren, zum Brandschutz, zur Regenwasserbeseitigung sowie zum Standort und zur Erschließung des Ferienhausgebietes vorgetragen. Es wurde aus diesem Grunde ein Ortstermin am 14.11.2014 mit der Landesplanungsbehörde und dem Kreis Plön durchgeführt, in dem die einzelnen Punkte noch einmal angesprochen wurden. Im Ergebnis wurde Einigkeit erreicht, dass sowohl die Durchführung des Verfahrens als auch das vorgelegte Konzept nicht geändert werden müssen. Zur schadlosen Beseitigung des Regenwassers musste jedoch noch ein Regenrückhaltebecken in die Planung aufgenommen werden.

 

Die überarbeiteten Planunterlagen sollten nunmehr im Entwurf beschlossen und zur Offenlegung bestimmt werden. Die Planunterlagen sind sodann für einen Monat öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

Im Umwelt- und Bauausschuss am 16.03.2015 wurden 4 Änderungen zu der vorliegenden  Planung beschlossen.

 

Herr Blank vom Architekturbüro für Stadtplanung Jänicke und Blank präsentiert mittels Beamer noch einmal die 4 Änderungen (1. Planzeichnung: 6 Stellplätze in Richtung Westen verschieben, 2. Textziffer 8.1 Farbtöne grün, lila, weiß ergänzen, 3. Textziffer 8.7 Streichung Textbaustein, 4. Textziffer 9.2 Draht- und Metallgitterzaun ergänzen) sowie eine 5. Änderung auf Antrag des Investors, bezüglich des Dachflächenmaterials auf der Dachseite, auf der Solaranlagen angebracht werden. Hier soll Metall zugelassen sein.


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Gemeindevertreter Breitfelder weist darauf hin, mit dem Investor unbedingt den Erschließungsvertrag zum B-Plan 4 vor dem Satzungsbeschluss abzuschließen.