Gemeindevertreter Kruse merkt an, dass die festgestellte Differenz von rund 2.000m² bei den befestigten Flächen zur Ermittlung der gemeindlichen Regenwassergebühr noch nicht geprüft worden sei, die Kalkulation für den nächsten Abrechnungszeitraum durch die Gemeindevertretung aber bereits beschlossen wurde. Der Vorsitzende ergänzt diese Ausführungen und stellt fest, dass der Amtsverwaltung zum Zeitpunkt der Erstellung der Kalkulation die Niederschrift vom 25.11.2014 noch nicht vorlag und somit die dort festgestellten Punkte nicht eingearbeitet werden konnten.

 

Zum Tagesordnungspunkt „Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Gemeinde Wendtorf über

die Sicherstellung einer bedarfsgerechten örtlichen Kindertagesstättenversorgung durch die

Mitbenutzung von Plätzen in der Gemeinschaftskindertagestätte Wendtorf“ stellt Gemeinde-

vertreter Kruse fest, dass der Ausschuss beschlossen habe, dass immer das Kindeswohl

Vorrang genießen müsse. Im Vertrag mit der Gemeinde Wendtorf ist eine Aufzählung aufge-

führt. Er ist der Auffassung, dass dies im Ausschuss anders gemeint sei.

 

Weitere Anmerkungen, Ergänzungs- oder Änderungswünsche werden nicht vorgebracht.