Von der Landesplanung wurde im Rahmen des Teilplanes III ein Windkraft - Eignungsgebiet südlich von Fiefbergen und westlich von Passade ausgewiesen. Durch Gerichtsbeschluss wurde dieser Plan aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, daher sind die bisherigen Vorgaben weiterhin gültig.

Die Herren Schneekloth und Schneekloth-Plöger hatten bereits vor der Sitzung das Konzept eines Bürgerwindparks vorgestellt, der an der südlichen Gemeindegrenze zu den Gemein­den Barsbek, Fiefbergen und Passade auf einer Fläche von insgesamt etwa 95 ha errichtet werden könnte. Je nach Größe der Anlagen könnten bis zu 10 Anlagen gebaut werden.

Dabei ist von einer Anlagenhöhe von 150 bis 180 m auszugehen. Wenn die Gemeinde Krokau dem Windpark zustimmen würde, könnten entsprechend dem Windertrag Steuer­einnahmen generiert werden.

 

Durch das noch nicht rechtskräftige Urteil zur Ausweisung von Windkrafteignungsgebieten gibt es derzeit Unsicherheiten und Spekulationen hinsichtlich der Errichtung von Windkraft­anlagen.

 

Der Ausschuss hat auf die bisherige Beschlusslage der Gemeinde Krokau aus dem Jahr 2009 zur Ausweisung von Flächen für Windkraft hingewiesen. Danach sollen keine Wind­kraftanlagen auf Krokauer Gemeindegebiet errichtet werden.

 

In Anbetracht der vielen, noch offenen Rechtsfragen wird derzeit auf eine weitergehende Erörterung verzichtet.