Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt unter Verweis auf § 45 Abs. 1 c StVO die Einrichtung einer Tempo 30-Zone (VZ 274.1 bzw. 274.2) nach Maßgabe der Anlage zur Verwaltungsvorlage KRUMM/BV/049/2015 für folgende Straßen:

 

¾     Parkstraße

¾     Göttsch - Hof

¾     Meiereiweg

¾     Apfelgarten

¾     Paul-Jäger-Straße

¾     Teile des Soltwischredder

 

und ersucht die örtliche Ordnungsbehörde um eine entsprechende straßenverkehrsrechtliche Anordnung. Die finanziellen Mittel für die Beschilderung werden - wenn nötig - über- bzw. außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

  1. Zur Unterstützung der vorstehenden Maßnahme der Entschleunigung des Verkehrs wird darüber hinaus im Verlauf der Kreisstraße 13, Ortsdurchfahrt Krummbek, in Höhe der Gaststätte „Witt‘s Gasthof“ bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Plön der Antrag gestellt, das VZ 274-53 (Tempo 30 km/h) anzuordnen. Die Maßnahme wird als erforderlich angesehen, da sich in diesem Bereich eine Kindertagesstätte befindet und im Bereich der Bushaltestelle auf beiden Seiten der Kreisstraße 13 jeweils ein Kinderspielplatz vorhanden ist.

Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0