Der Amtsdirektor erläutert, dass aus seiner Sicht die Anordnung des begehrten Parkverbotes in Höhe der sogenannten Kerzenscheune nicht möglich ist. Bei der in Rede stehenden Fläche handelt es sich um einen Seitenstreifen im Sinne des Straßenverkehrsrechts. Auf diesem ist grundsätzlich das Parken erlaubt. Darüber hinaus befindet sich der Streifen nicht im Eigentum der Gemeinde Krummbek. Es handelt sich hier vielmehr um eine private Fläche. Vor diesem Hintergrund regt der Amtsdirektor an, dass die Gemeinde das Gespräch mit dem Eigentümer sucht.