Die Bürgermeisterin berichtet darüber, dass es im Zuge von Baumaßnahmen in der Paul-Jäger-Straße zur Beschädigung einer Bankette gekommen ist. Dieses Ereignis führte zu Unstimmigkeiten innerhalb der Nachbarschaft. Daher entschloss sie sich, eine Anwohnerversammlung durchzuführen. An dieser Anwohnerversammlung haben neben 14 Anwohnern auch die Mitglieder der Gemeindevertretung sowie ein Mitarbeiter der örtlichen Ordnungsbehörde des Amtes Probstei teilgenommen.

 

Im Laufe der Versammlung wurde Einigkeit darüber erzielt, dass innerhalb des Siedlungsgebietes, zu dem auch die Paul-Jäger-Straße gehört, eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden soll. Darüber hinaus soll Einigkeit darüber erzielt worden sein, dass nicht mehr auf dem Gehweg geparkt werden dürfe.

 

Der Gemeindevertreter Dieter Trinker äußert die Auffassung, dass es unnötig gewesen sei, an den Verhältnissen in der Paul-Jäger-Straße etwas verändern zu wollen und kritisiert in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass sich die zwischenzeitlich eingeschaltete örtliche Ordnungsbehörde der Sache angenommen habe.

 

Der Amtsdirektor ergänzt die Ausführungen der Bürgermeisterin sowie des Gemeindevertreters Dieter Trinker und ordnet sie in den entsprechenden rechtlichen Kontext ein. In diesem Zusammenhang appelliert der Amtsdirektor an alle Beteiligten, das Verhältnis innerhalb der dörflichen Gemeinschaft nicht mit straßenverkehrsrechtlichen bzw. straßen- und wegerechtlichen Debatten unnötig zu belasten. In diesem Zusammenhang stellt er jedoch auch klar, dass die örtliche Ordnungsbehörde selbstverständlich eigenständig einen ihr zugetragenen Sachverhalt zu ermitteln habe. Es dürfe sich niemand ernsthaft darüber wundern, dass, wenn die örtliche Ordnungsbehörde gerufen wird, diese auch tätig wird. Darüber hinaus ergeht der Hinweis, dass es Sache der örtlichen Ordnungsbehörde oder der Kreisordnungsbehörde in ihren jeweiligen Eigenschaften als Straßenverkehrsbehörde sei, verkehrsrechtliche Anordnungen zu treffen. Gleichwohl hält der Amtsdirektor den entbrannten Streit für einen „Sturm im Wasserglas“, den es nun durch Gespräche innerhalb der Nachbarschaft beizulegen gilt.

 

Dieser Vorschlag findet die einstimmige Zustimmung der Mitglieder der Gemeindevertretung.