Ein Bürger weist darauf hin, dass jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Grabenreinigung wäre.

Der Bürgermeister wird dies veranlassen, sobald die Wetterverhältnisse es zulassen.

 

Ein Zuschauer weist auf den erneut schlechten Zustand der Banketten hin und fragt an, ob eine weitere LKW-Ladung Kies bestellt werden könnte.

Der Bürgermeister wird eine Lieferung beauftragen. Das Auffüllen der Löcher soll durch die Gemeindearbeiter erfolgen.

 

Ein Gast merkt an, dass erneut ein 20 t Bagger die Gehwegplatten am Seeweidenweg kaputt gefahren hat. Inzwischen fließe das Regenwasser über den Gehweg.

Herr Longk wird den Verursacher, Firma Blunck, darauf ansprechen. Ferner wird sich der Bauausschuss zu einem Ortstermin treffen.

 

Der Gemeindewehrführer bemängelt, dass der Servicepoint extrem verschmutzt hinterlassen wurde und dieser für das Biikebrennen zunächst durch die Jugendfeuerwehr gereinigt werden musste.

 

Der Vorsitzende entgegnet, dass die vorhergehende Nutzerin bereits darauf hingewiesen wurde. An dieser Stelle bedankt er sich bei den Mitgliedern der Jugendfeuerwehr für die tadellose Reinigung.

 

Ein Bürger wirft den Vorschlag ein, die Reinigung durch die Gemeindearbeiter durchzuführen.

 

Man ist sich jedoch einig, dass die Endreinigung immer durch den Nutzer zu erfolgen hat. So sieht es auch die Benutzungsordnung vor.

 

Zudem weist der Wehrführer daraufhin, dass der Grünstreifen am Servicepoint in einem sehr schlechten Zustand sei.

Dem Bürgermeister ist dies bereits bekannt.

 

Der Wehrführer erkundigt sich ferner über den Sachstand zur Reparatur des Rolltores des Feuerwehrgerätehauses.

Der Vorsitzende verweist diesbezüglich auf seine Bekanntgaben unter TOP 10.

 

Abschließend fragt der Wehrführer an, ob die Betriebskosten des Bürgerhauses frei einsehbar seien.

 

Herr Longk bestätigt, dass die Betriebskosten Teil der Jahresrechnung seien und diese selbstverständlich für jedermann zugänglich sind.

 

Weitere Anfragen aus der Einwohnerschaft liegen nicht vor.