Beschluss:

 

Die Heizungsanlage wird vorerst nicht mehr in Betrieb genommen.


Der Schornsteinfeger stellt einen Defekt an der Heizungsanlage fest. Ein mit der Wartung beauftragter Heizungsmonteur bestätigt den Schaden und stellt fest, dass dieser Schaden nicht mehr zu reparieren ist.

 

Eine alte Heizungsanlage, von Herrn Trinker zur Verfügung gestellt, lässt sich auch nicht montieren, der finanzielle Aufwand von ca. 3.000,00 Euro wäre zu groß.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0