Herr Maienschein trägt vor, dass der Bebauungsplan Nr. 21 einschließlich seiner Änderungen rechtskräftig sein müsste. Er hat bisher die Auskunft erhalten, dass die Pläne nicht anzuwenden seien. Er bittet um eine Stellungnahme hierzu.

 

Ausschussvorsitzender Cordts sichert zu, dass der Sachverhalt bis zur Sitzung im Mai geprüft und dann das Ergebnis mitgeteilt wird.