Herr Amtsdirektor Körber erläutert den aktuellen Sachstand zum Thema „Breitband“ und verweist auf die hierzu ergangenen Protokolle des Arbeitskreises, die allen Ausschussmitgliedern vorliegen. Zum Stand des Interessenbekundungsverfahrens könne er mitteilen, dass Bewerbungen eingegangen sind. Der Arbeitskreis werde sich in einer Sitzung am 25.02.2015 um 15:00 Uhr mit dem Fortgang des Verfahrens befassen.

 

Zum Stand der Unterbringung der asylsuchenden Personen verweist Herr Amtsdirektor Körber auf seine Erläuterungen im letzten Hauptausschuss. Die dort beschriebene Situation habe sich, was die Möglichkeiten der Aufnahme und Unterbringung betrifft, weiter verschärft. Vor diesem Hintergrund müsse das Amt seine Kapazitäten zur Unterbringung der betroffenen Personen ausbauen.

 

Mit Stand 31.12.2014 hatte das Amt eine Verpflichtung zur Unterbringung von insgesamt 102 Personen. Nach aktuellen Schätzungen sei im Jahr 2015 mit einem Zustrom zu rechnen, der das hohe Niveau des Jahres 2014 noch übertreffen wird. Aller Voraussicht nach werde das Amt daher im Jahr 2015 rund 70 weitere Personen unterzubringen haben.

 

Bisher war es immer noch möglich, geeignete Wohnungen dezentral anzumieten. Alle Wohnungen entsprechen im Zeitpunkt der Anmietung und der Übergabe an die jeweiligen Nutzer den Mindestanforderungen und gehen zum Großteil sogar deutlich darüber hinaus. Dies wurde im Rahmen eines Besuches durch den Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein bestätigt.

 

Über kurz oder lang sei leider nicht mehr damit zu rechnen, dass die notwendigen Wohnungen auf dem freien Markt beschafft werden können. Da man in der Regel lediglich eine Woche Zeit habe, für die zugewiesenen Personen geeigneten Wohnraum zu finden, bestehe vor diesem Hintergrund dringender Handlungsbedarf, eine Parallelplanung vorzunehmen und Möglichkeiten für eine zentrale Unterbringung für das Amt Probstei auszuloten. Herr Amtsdirektor Körber berichtet, dass man sich hierzu bereits Objekte angeschaut habe. Bisher sei aber noch nichts Geeignetes dabei gewesen. Er weist darauf hin, dass man die notwendigen Kosten der Unterbringung erstattet bekomme, nicht jedoch die Kosten für eine Bevorratung von Wohnraum. Man werde sich hier weiter bemühen und ggf. auch kurzfristig handeln müssen.

 

Es schließt sich eine Diskussion an über die Situation der asylsuchenden Personen und den möglichen Hilfsmodellen in der Region an.

 

Im Anschluss daran berichtet Herr Amtsdirektor Körber, dass die Verwaltung ab dem 01.03.2015 allen Gremienmitgliedern den Zugang zum Ratsinformationssystem „Session net“ ermöglichen werde. Der Zugang sei passwortgeschützt und den Gremienmitgliedern werde kurzfristig eine entsprechende Handlungsanleitung zugehen. Er bittet, dies als zusätzlichen Service zu verstehen. Der Postversand laufe selbstverständlich wie gewohnt weiter.

 

Herr Amtsvorsteher Mönkemeier spricht schließlich die seinerzeitigen Fusionsverhandlungen und das Ergebnis des Fusionsvertrages an. Danach werden ab dem Jahr 2016 die Personalkosten nicht mehr nach dem vereinbarten Schlüssel, sondern nach Finanzkraft der Gemeinden verteilt. Man habe daher bereits jetzt eine Vergleichsberechnung auf Basis der Haushaltsdaten 2015 für das Jahr 2016 durchgeführt, um ein Gespür dafür zu bekommen, wie sich die Kostenverteilung ab dem 2016 darstellen könnte.

 

Herr Amtsdirektor Körber verweist ergänzend auf das Ziel des Fusionsvertrages, nach dem 1,8 Stellen pro 1.000 Einwohner für die Kernverwaltung vereinbart worden war. Dass das Ziel des Fusionsvertrages nicht zu erreichen ist, dass wisse man schon seit Jahren, und dies sei im Übrigen auch gutachterlich durch die seinerzeit mit der Organisationsuntersuchung beauftragte Firma BSL bestätigt worden. Er erinnert ferner daran, dass auch das Prüfungsamt dem Amt eine angemessene Personalausstattung attestiert habe. Der Fusionsvertrag sehe allerdings Regelungen dafür vor, dass das Ziel von 1,8 Stellen nicht erreicht werde. Danach sind von den Gemeinden Schönberg und Laboe nach einem festgelegten Schlüssel Ausgleichszahlungen an die alten Amtsgemeinden zu leisten.

 

Herr Amtsdirektor Körber präsentiert anschließend die Vergleichszahlen anhand einer Folie.

 

Auch wenn die Zahlen auf den ersten Blick erschrecken mögen, so müsse man doch im Zeitablauf folgendes berücksichtigen: Den damaligen Vereinbarungen lagen die Personalkosten aus dem Jahre 2006 zugrunde. Seitdem habe es Tarifsteigerungen in Höhe von insgesamt 20,71 % gegeben. Außerdem sind allein etwa zwei Stellen für Aufgaben hinzugekommen, die zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen nicht oder nicht in dem Maße vorhanden waren, wie beispielsweise die Stellplatzsteuer, das BUT, die deutlich gestiegene Verwaltungs- und Betreuungsleistungen für Asylsuchende Personen sowie die Vollkostenabrechnung im Bereich der Schulkostenbeiträge. Die Finanzkraft der Gemeinden des „alten“ Amtes lag in 2007 bei 6.430,746 €, in 2015 liege sie bei 9.226.193 € Dies sei ein Anstieg um 2.795.447 € und damit um 43%. Wie in der Vorlage zum Haushalt dargestellt, wird die Kostenbeteiligung für die Kosten der Unterkunft gem. SGB II nunmehr vom Bund übernommen, so dass die gemeindlichen Anteile nicht mehr an den Kreis erstattet werden müssen, was zu einer Entlastung der gemeindlichen Haushalte führe. Man habe daher im Rahmen einer Vergleichsberechnung, wie sich die Amtsumlage entwickelt hätte, wenn es keinen Fusionsvertrag gegeben hätte, diese Kosten unberücksichtigt gelassen. Danach betrug die Amtsumlage im Jahr 2007 für die alten Amtsgemeinden ausweislich der seinerzeitigen Haushaltsdaten 18,31 %, im Jahr 2015 beträgt sie ausweislich der Haushaltsdaten 16,21%. Im Jahr 2016 würde sie auf Basis der Haushaltsdaten des Jahres 2015 bei 18,39% liegen. Damit werde deutlich, dass die Amtsumlage in etwa dem entspreche, was man aufgewendet hätte, wenn es damals keine Verwaltungsstrukturreform gegeben hätte. Aus Sicht der Verwaltung könne er resümieren, dass man sich durch diesen Prozess gegenseitig befruchtet habe, was sich auch in den Zahlen ausdrücke. Abschließend weist er darauf hin, dass diese Zahlen naturgemäß dynamisch sind, da man die tatsächlichen Finanzkraftzahlen, die 2016 zugrunde zu legen sind, jetzt noch nicht kenne. Die Vergleichsberechnung solle nur das Prinzip verdeutlichen und lasse letztendlich eine Entwicklung der Amtsumlage erkennen.

 

Herr Amtsvorsteher Mönkemeier kann diese Sichtweise nur unterstützen. Der Verwaltungsstrukurprozess sei insgesamt ein guter Prozess gewesen und habe auch in der Verwaltung zu Synergieeffekten geführt.

 

Der Fusionsvertrag und die Vergleichsberechnung werden dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.