Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass auch für diese Planung der Aufstellungsbeschluss bereits gefasst wurde und es somit auch hier um die erste Beratung von Planinhalten geht. Bürgermeister Osbahr ergänzt, dass der Anlass dieser Planung ein Antrag auf Umnutzung eines gewerblichen Betriebes zur Wohnnutzung im Erdgeschoss eines Gebäudes in der Fußgängerzone war. In einem Vorgespräch wurde bereits angesprochen, ob für das Rathaus ggf. auch eine gewerbliche Nutzung ausgewiesen werden könnte. Zumindest theoretisch wäre ja denkbar, dass die Verwaltung im Erdgeschoss einmal verlagert wird und dann auch das Erdgeschoss des Rathauses gewerblich genutzt werden könnte.

 

Anhand einer Powerpoint-Präsentation erläutert Herr Kühle seine Vorschläge für mögliche Festsetzungen in dem künftigen Bebauungsplan ausführlich. Die Präsentation wird Anlage zum Protokoll. Insbesondere schlägt Herr Kühle vor, nur einen einfachen Bebauungsplan aufzustellen, in dem dann insbesondere die Art der Nutzung festgesetzt wird. Der Vorteil liegt darin, dass lediglich die Nutzungen in dem Bebauungsplan festgesetzt werden müssen. Hinsichtlich der Gestaltung der Gebäude, der Freiflächen und überbaubaren Flächen würde sich die baurechtliche Beurteilung dann wie bisher weiter nach § 34 Baugesetzbuch richten und dass würde bedeuten, dass sich eine Bebauung in die Bebauung der näheren Umgebung einfügen muss. Zur Art der Nutzung führt Herr Kühle beispielhaft Möglichkeiten auf, die insbesondere in einem allgemeinen Wohngebiet, einem Mischgebiet, Gewerbegebiet bzw. Kerngebiet zulässig sind. Hier muss die Gemeinde noch beraten und dann festlegen, welche Nutzungen zulässig sein sollen.

 

In der anschließenden Diskussion wird die Idee, für das Erdgeschoss des Rathauses auch gewerbliche Nutzungen zuzulassen, begrüßt. Auch die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes wird positiv beurteilt. Als Kernthema bleiben danach die Festsetzung der Art der Nutzung und die Abgrenzung der einzelnen Nutzungen. Hier sollten zunächst die Fraktionen noch einmal beraten.

 

Herr Bastian bittet noch einmal die Vor- und Nachteile der Einbeziehung des Bebauungsplanes Nr. 10 a, der auch das ehemalige Schleckergebäude beinhaltet, aufzuzeigen. Herr Kühle erklärt, dass der Bebauungsplan Nr. 10 a für die Erdgeschosse bereits eine zwingende gewerbliche Nutzung festsetzt. In dem Zusammenhang müsste dann ggf. auch überlegt werden, Ruser`s Hotel in die Planung zu integrieren. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Stellplatzsituation. Bürgermeister Osbahr bittet, dann auch über den Großparkplatz nachzudenken, die Parkplätze sind oft völlig ausgelastet, eine Parkpalette könnte eine Lösung sein. Weiterhin sollte auch über die Gestaltung der Gebäude in der Fußgängerzone nachgedacht werden. Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass die Fraktionen diese Punkte zunächst beraten sollten. Dabei sollte beachtet werden, dass ein einfacher Bebauungsplan auch für weniger Aufregung bei den Grundstückseigentümern sorgen wird. Wenn sowohl überbaubare Flächen, als auch die Gestaltung der Gebäude und Freiflächen reglementiert werden sollen, dann wird doch ein erheblicher Diskussionsbedarf ausgelöst. Anderseits sollte die Gemeinde vielleicht auch so mutig sein, in dieser differenzierten Form vorzugehen, um dauerhaft für die Zukunft auch das Ortsbild in diesem wichtigen Bereich verbindlich zu regeln.

 

Ausschussvorsitzender Cordts bedankt sich sodann bei Herrn Kühle für die gute Vorstellung des komplizierten Sachverhalts in einer für alle sehr verständlichen Weise. Das Thema soll in der Sitzung am 21.04. erneut beraten werden.