Der Vorsitzende des Bau- und Wegeausschusses berichtet von der letzten Sitzung. U.a. wurde beschlossen, keine Verlegung des Hydranten in Neu-Brodersdorf vorzunehmen, da die Zufahrt durch das Rücksetzen der angrenzenden Hecke verbessert wird.

Die Werbeschilder „725 Jahre Brodersdorf“ sollen am 28.03.2015 im Rahmen der Aktion „Saubere Gemeinde“ im Beisein der Presse wieder aufgestellt werden.

 

Frau Bürgermeisterin Mews gibt die Einstufung der Bushaltestellen im Ort durch den Kreis Plön in die Kategorie 2 bekannt. Wenn der Bordstein hochgesetzt wird, ist eine Förderung für den behindertengerechten Ausbau möglich.

 

Für die Einschränkung der Zufahrt von LKW’s über 7,5 t im Bereich Ahrenhorst ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Plön zuständig. Während eines Ortstermins soll auch eine Aufhebung der Radweg-Benutzungspflicht zwischen dem Kreisel und Neu-Heikendorf geprüft werden. Die Aufhebung habe nach Aussage des Kreises Plön keine Auswirkung auf die geplante Sanierung des Radweges.

Herr Voege fragt, ob die Gemeindevertretung einen ablehnenden Beschluss gegen die Aufhebung der Benutzungspflicht fassen könnte. Da dieses Thema nicht zur Beratung in der heutigen Sitzung auf der Tagesordnung steht, ist ein Beschluss nicht möglich. Aber Frau Mews versichert, die ablehnende Haltung während des Ortstermins zu vertreten.

 

Im Hauptausschuss des Amtes Probstei wurde angekündigt, ab dem 02.03.2015 die Gremienpost wie z.B. Einladungen zu den Ausschusssitzungen zusätzlich im Internet zur Verfügung zu stellen. Für sechs Monate soll geprüft werden, ob der Ausdruck auf Papier so zumindest in Teilbereichen eingespart werden könnte.

 

Frau Mews informiert, dass das Interessenbekundungsverfahren „Breitband“ frühestens in ca. 4 Wochen abgeschlossen sein wird.

 

Weiter wurde im Hauptausschuss des Amtes an die im Fusionsvertrag beschlossene Berechnung der Amtsumlage ab 2016 erinnert. Der Kämmerer des Amtes Probstei hat für die Gemeinde Brodersdorf eine Erhöhung der Amtsumlage um 11.000,-- Euro berechnet.

 

Finanziell wird die Gemeinde Brodersdorf 2015 einen Steuerverlust in Höhe von 6.000,-- Euro wegen geänderter Schlüsselzuweisungen verkraften müssen.