Sitzung: 03.02.2015 Sozialausschuss (bis 08.07.2021)
Vorlage: SCHÖN/BV/630/2015
Beschluss:
Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Satzung für den Kulturbeirat der Gemeinde Schönberg gemäß dem vorliegenden Entwurf und der beschlossenen Änderungen zu beschließen.
Die Vorsitzende führt in die Thematik ein und erläutert die Vorlage.
Frau Klein hält den von der Verwaltung vorgelegten Satzungsentwurf für den Kulturbeirat für sehr gut gelungen, nach ihrer Ansicht finde sich hier der gemeinsame Antrag von SPD- und CDU- Fraktion wieder.
Frau Nebendahl ist ebenfalls der Auffassung, dass der Satzungsentwurf die wesentlichen Inhalte des gemeinsamen Antrages wiedergebe, bittet jedoch darum, wegen einiger Anmerkungen und Veränderungswünsche den Entwurf Absatz für Absatz durchzugehen.
Es wird entsprechend verfahren:
Paragraph |
Veränderung |
Abstimmung |
§ 1 (1) |
Satz 2: der Beirat arbeitet parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden. |
Einstimmig dafür |
§ 1 (2) |
Satz 2 nach dem Wort „Kulturabteilung“ einfügen: „sowie die Gemeindevertretung und ihre Ausschüsse“ |
Einstimmig dafür |
§ 2 (1) |
Keine |
Einstimmig dafür |
§ 2 (2) |
Keine |
Einstimmig dafür |
§ 2 (3) |
Satz 1: statt: „dem Kulturbeirat obliege die“ – „der Kulturbeirat wirkt mit an der“ Ergänzender Halbsatz: „, indem vom Haushalt vorgegebenen Finanzrahmen.“ |
Einstimmig dafür Einstimmig dafür |
§ 2 (4) |
Satz 1: statt „der Kulturbeirat koordiniert und vernetzt die Arbeit“ – „der Kulturbeirat unterstützt bei der Koordination und Vernetzung der Arbeit“ |
8 Stimmen dafür, 1 Gegenstimme |
§ 2 (5) |
Neuer Wortlaut: der Kulturbeirat bildet die Jury für die Vergabe des Schönberger Kulturpreises. |
Einstimmig dafür |
§ 3 |
Klarstellung: Mitglieder der Schulverbandsvertretung oder des Hauptausschusses des Schulverbandes gehören nicht zu den von der Wählbarkeit ausgeschlossenen Personenkreisen |
Einstimmig dafür |
§ 4 |
Satz 1 wird ersatzlos gestrichen |
Einstimmig dafür |
§ 5 |
Dieser Paragraph fehlt im Entwurf, daher rücken alle folgenden Paragraphen auf |
Einstimmig dafür |
§ 6 |
Die Ziff. 18. wird durch die Ziff. 16. ersetzt |
Einstimmig dafür |
§ 7 (1) |
An Satz 3 wird folgender Halbsatz angefügt: „, die sind innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung einzureichen“ |
Einstimmig dafür |
§ 7 (2) |
Keine |
Einstimmig dafür |
§ 7 (3) |
Keine |
Einstimmig dafür |
§ 7 (4) |
Ergänzung: „Das Nachwahlverfahren hat entsprechend der Abs. 1-3 zu erfolgen“ |
Einstimmig dafür |
§ 7 (5) |
Keine |
Einstimmig dafür |
§ 8 (1) |
Keine |
Einstimmig dafür |
§ 8 (2) |
Keine |
Einstimmig dafür |
§ 8 (3) |
Der Halbsatz nach dem Semikolon wird gestrichen und durch folgende Formulierung ersetzt: „dies gilt nur für die öffentlichen Sitzungsteile“ |
Einstimmig dafür |
§ 8 (4) |
Keine |
Einstimmig dafür |
§ 9 (1) |
Keine |
Einstimmig dafür |
§ 9 (2) |
Dieser Absatz ist zu streichen |
Einstimmig dafür |
§ 9 (3) |
Keine |
Einstimmig dafür |
§ 9 (4) |
Satz drei erhält folgende Fassung: „über die Notwendigkeit der Einberufung entscheidet der oder die Beiratsvorsitzende in Abstimmung mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister.“ |
Einstimmig dafür |
§ 9 (5) |
Der zweite Halbsatz ist zu streichen |
Einstimmig dafür |
§ 10 |
Keine |
Einstimmig dafür |
§ 11 |
Keine |
Einstimmig dafür |
Bürgermeister Osbahr wird um Stellungnahme zum vorliegenden Satzungsentwurf gebeten. Er führt aus, dass dieser Entwurf von der Verwaltung auf der Grundlage des beschlossenen gemeinsamen Antrages der SPD-und der CDU Fraktion vorbereitet worden sei. Er habe seine Bedenken in der politischen Diskussion bereits eingebracht und diese seien noch nicht ausgeräumt. Alles weitere müsse die praktische Arbeit des Beirates zeigen.
Stimmberechtigte: |
8 |
||
Ja-Stimmen: 7 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 1 |
Befangen: 0 |