Beschluss:

 

1. Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung in den Vermögenshaushalt des Jahres 2015 zusätzlich zum vorliegenden Entwurf 20.000 € für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED einzubringen. Die Finanzierung soll über eine Erhöhung der Kreditaufnahme erfolgen.

 

2. Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 sowie das Investitionsprogramm in der vorliegenden Fassung, mit der unter 1. beschlossenen Veränderungsempfehlung zu beschließen.


Ergänzend zur Vorlage führt der Vorsitzende Herr Gleue aus, dass die Jahresrechnung 2014 voraussichtlich mit einem Defizit von ca. 20.000 € abschließen wird. Dies sei insbesondere auf geringere Gewerbesteuereinnahmen und drastische Steigerungen bei den Schulkostenbeiträgen zurückzuführen. Er erläutert, dass dieses Defizit genauso wie die bereits andiskutierte Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtkörper im vorliegenden Haushaltsplanentwurf noch nicht berücksichtigt sei. Aus seiner Sicht seien diese zusätzlichen Aufwendungen nur durch eine Erhöhung der Kreditaufnahme finanzierbar.

 

Bürgermeister Mönkemeier ergänzt diese Ausführungen dahingehend, dass der Haushaltsentwurf sowohl im Verwaltungs- als auch im Vermögenshaushalt ausgeglichen sei und jede zusätzliche Ausgabe zu einem Haushaltsfehlbetrag führen würde. Hierfür könne beim Kreis Plön eine Sonderbedarfszuweisung beantragt werden, die jedoch nur Aussicht auf Bewilligung hätte, wenn die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer um jeweils 20 Punkte angehoben würden.

 

In Anbetracht des in 2015 voraussichtlich zu finanzierenden Defizite des Haushaltsjahres 2014 und der geplanten Umrüstung der Straßenbeleuchtung sieht Bürgermeister Mönkemeier zwei alternative Vorgehensweisen:

 

1. Der Haushaltsplan 2015 wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes beschlossen. Erst nachdem die Jahresrechnung 2014 vorliegt und der Fehlbetrag aus dem Vorjahr feststeht wird dieser Fehlbetrag und die geplante zusätzliche Investition mittels eines Nachtragshaushaltes im Haushalt dargestellt und zur Finanzierung der zusätzlichen Ausgaben eine Erhöhung der Hebesätze beraten.

 

2. Der Fehlbetrag 2014 und die zusätzliche Investitionen für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung wird bereits jetzt in den Haushaltsplan 2015 aufgenommen, gleichzeitig wird beschlossen die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer um jeweils 20 Punkte anzuheben. Außerdem wird auf dieser Grundlage eine Sonderbedarfszuweisung des Kreises beantragt.

 

Perspektivisch sieht der Bürgermeister die Regeneration des Haushaltes aus eigener Kraft pessimistisch, es sei denn, dass die tatsächlichen Kosten für die Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses signifikant geringer ausfallen würden, als mit 320.000 € veranschlagt. Dies sei jedoch eher unwahrscheinlich, da bereits Mehrkosten gegenüber der Kostenschätzung für die Ausbaumaßnahme zum Beispiel für die Entsorgung einer alten Kläranlage entstanden seien.

 

Anschließend geht der Vorsitzende auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf ein. Als größte Ausgabenblöcke führt er die Kreisumlage mit 122.300 €, die Amtsumlage mit 48.600 €, die Schulkosten mit 92.200 € und die Kindertagesstättenzuweisungen mit 44.000 € an. Außerdem erläutert er, dass im Jahr 2015 die Verpflichtungsermächtigung für die Umstellung der Funkgeräte der Feuerwehr auf Digital Funk zum Tragen kommt. Die Finanzierung des gemeindlichen Anteiles von 5000 € sei nach dem Haushaltsplanentwurf aus den zur Verfügung stehenden freien Finanzspielraum möglich.

 

Anschließend gibt Herr Gleue Erläuterungen zu den einzelnen Unterabschnitten des Haushaltsplanes und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder:

 

UA 1300-Feuerwehr:

Das seitens der Feuerwehr angemeldete Budget ist höher als der hier vorgesehene Betrag. Da die Feuerwehr jedoch immer sehr gut und sparsam wirtschaftet, erwarte man sich Einsparungen. Sollten diese nicht möglich sein, könne gegebenenfalls eine Nachfinanzierung über einen Nachtragshaushalt erfolgen.

 

UA 2000-Schulkosten:

Hier sei mit einer Ausgabensteigerung um 8100 € zu rechnen.

 

UA 3520-Büchereien:

Die Steigerung der Kostenbeteiligung an der Kreisfahrbücherei ist auf die Beschaffung eines neuen Büchereibusses und die gute Inanspruchnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde zurückzuführen.

 

UA 6300 Gemeindestraßen:

Die Mitgliedschaft im Schwarzdeckenverband habe sich als sehr sinnvoll herausgestellt, da ansonsten sehr viel höhere Kosten für die Unterhaltung der Gemeindestraßen anfallen würden. Die Kosten für den Winterdienst seien schwer zu kalkulieren, da diese naturgemäß witterungsabhängig anfallen.

 

UA 6700-Straßenbeleuchtung:

Die Stromkosten für die Straßenbeleuchtung sein mit 8000 € im Jahr 2014 sehr hoch ausgefallen, der Bürgermeister sei hier mit der Netz AG und der Amtsverwaltung im Gespräch um zu klären, ob hier gegebenenfalls höhere Vorauszahlungen abgebucht worden seien, als tatsächlich Verbräuche stattgefunden haben.

 

UA 9000-Steuern und Abgaben:

Die Kreisumlage muss wegen der kreisseitigen Erhöhung des Umlageschlüssels um 10.000 € erhöht veranschlagt werden.

 

Zum Vermögenshaushalt führt der Vorsitzende aus, dass hier bisher nur die Verpflichtungsermächtigung zur Finanzierung der Umrüstung der Feuerwehr auf Digitalfunk in Höhe von 5000 € etatisiert wurde. Es stelle sich nun die Frage, ob die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED in diesem Jahr realisiert werden solle, dann müssten zusätzlich ca. 20.000 € finanziert werden.

 

Bürgermeister Mönkemeier erläutert, dass für diese zusätzliche Investitionsmaßnahme gegebenenfalls eine Erhöhung der Kreditaufnahme von 250.000 € auf 270.000 € notwendig wäre.

 

Es schließt sich eine ausführliche Diskussion über das Für und Wider der Umstellung der Straßenbeleuchtung an. Dabei wird insbesondere auch auf die Amortisation der Investition durch Einsparungen bei den Stromverbräuchen eingegangen.

 

Bürgermeister Mönkemeier spricht sich dafür aus, den Haushalt in der vorliegenden Fassung gegebenenfalls mit den Zusatzausgaben für die LED-Umstellung und der damit verbundenen Erhöhung der Kreditaufnahme zu beschließen. Die Finanzierung des Fehlbedarfes aus dem Jahr 2014 könne dann, wenn dieser über die Jahresrechnung festgestellt sei, über einen Nachtragshaushalt erfolgen, in dessen Rahmen dann auch über die Anhebung der Hebesätze als Voraussetzung für die Beantragung einer Fehlbedarfszuweisung beim Kreis Plön entschieden werden könne.

 

 


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0