Sitzung: 12.01.2015 Hauptausschuss (bis 19.04.2019)
Einen nicht-öffentlichen Sitzungsteil sieht die Tagesordnung nicht vor.
Der Vorsitzende fragt die Mitglieder des Hauptausschusses, ob die
nicht-öffentlicher Beratung eines der Tagesordnungspunkte beantragt wird. Dies
ist nicht der Fall.
Der Bürgermeister lässt über den Ausschluss der Öffentlichkeit der in nichtöffentlicher Sitzung zu beratenden Tagesordnungspunkte abstimmen.