Einen nicht-öffentlichen Sitzungsteil sieht die Tagesordnung nicht vor. Der Vorsitzende fragt die Mitglieder des Hauptausschusses, ob die nicht-öffentlicher Beratung eines der Tagesordnungspunkte beantragt wird. Dies ist nicht der Fall.

 


Der Bürgermeister lässt über den Ausschluss der Öffentlichkeit der in nichtöffentlicher Sitzung zu beratenden Tagesordnungspunkte abstimmen.