Beschluss:    Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 für das Gebiet „Fußgängerzone, östlich der Niederstraße, westlich des Großparkplatzes Albert-Koch-Straße und südwestlich der Ostseestraße“ (Aufstellungsbeschluss). Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.


Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und fasst das Ergebnis der Vorberatungen im Planungsausschuss zusammen. Er betont, dass es hier um eine richtungsweisende Entscheidung gehe.

 

Herr Gemeindevertreter Ehlers erklärt, dass die CDU-Fraktion dem vorgelegten Beschlussvorschlag zustimmen werde. Anderenfalls sehe man die langjährigen Bemühungen zur Belebung der Fußgängerzone unter Beteiligung der Anlieger und Interessierten in Workshops gefährdet. Man sehe sich in der Pflicht. Als seinerzeit das PEZ auf den Weg gebracht wurde, habe man sich ausdrücklich dazu bekannt, die Fußgängerzone nicht zu vergessen.

 

Frau Gemeindevertreterin Klein kann diese Auffassung nur bestätigen. Als das PEZ beschlossen wurde, habe man gleichzeitig gesagt, dass der Gemeinde die Fußgängerzone sehr wichtig ist. Es gebe für Teile der Fußgängerzone einen rechtskräftigen B Plan aus dem Jahr 1985, der ausdrücklich die Erdgeschossnutzung nur für gewerbliche Zwecke vorsieht. Daher sei es planerisch konsequent, für die übrige Fußgängerzone genau diese Nutzung festzuschreiben, zumal sie seit dreißig Jahren real und tatsächlich existiert und auch nie in Frage gestellt worden ist. Dadurch manifestiere man das, was seit 30 Jahren besteht. Man sollte sich daher nicht an einzelnen privaten Interessen, die sicherlich verständlich und nachvollziehbar sind, orientieren, sondern am Interesse der Allgemeinheit, denn sollte man jetzt eine Wohnnutzung zulassen, wäre das auf Dauer gesehen das Ende der Fußgängerzone. Die SPD-Fraktion werde daher dem Aufstellungsbeschluss zustimmen.

 

Herr Gemeindevertreter Meckel erklärt, dass die EIS-Fraktion hier anderer Meinung sei. Die EIS halte den Aufstellungsbeschluss, ausgelöst durch einen Antrag auf Umnutzung gewerblicher Räume in Wohnungen in einem Erdgeschoss der Fußgängerzone, für contra-produktiv im Hinblick auf das Thema „Belebung der Fußgängerzone" und geradezu leerstandsfördernd. Man habe bereits seinerzeit, als es darum ging, das Ansiedelungsmarketing auf den Weg zu bringen, einen anderen Weg vorgeschlagen, und zwar, ein gezieltes Ansiedelungsmarketing durchzuführen unter Beteiligung von Fachleuten beispielsweise der WAK und der IHK. Der Weg der CIMA sei gescheitert und es bestehe die Gefahr der steigenden Leerstände. Die EIS sehe den Rahmen für eine Belebung deutlich größer als nur durch Ansiedlung durch Gewerbe. Die EIS kann sich hier durchaus auch eine Belebung durch mehr Wohnquartiere vorstellen, die dann wieder Einzelhandel und Gastronomie nach sich ziehen. Insofern sollte man hier eine Umnutzung zulassen und einfach auch mal die Marktkräfte wirken lassen.

 

Herr Gemeindevertreter Ehlers zitiert eine Äußerung des Gewerbevereinsvorsitzenden Knut Lindau vom 11.09.2013, mit der sich dieser sehr positiv über die Aktivitäten der Gemeinde Schönberg zur Belebung der Fußgängerzone geäußert habe. Das zeige doch, dass man sich auf dem richtigen Weg befinde. Eine Abkehr von gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss gefährde diesen Weg.

 

Herr Gemeindevertreter Bastian kann dies nur bestätigen. Er habe viele Gespräche mit Gewerbebetreibenden geführt. Mehrheitlich sei die Initiative der Gemeinde als gute Lösung gesehen worden, nämlich die Belebung der Fußgängerzone und das Herrichten für Veranstaltungen. Jetzt eine Wohnnutzung zu zulassen, sei seiner Auffassung nach ein völlig falsches Signal, denn man müsse bei allem Verständnis für Einzelinteressen das Allgemeinwohl sehen, zumal offensichtlich doch schon positive Signale in diese Richtung erkennbar sind.

 

Frau Klein sieht dies ebenso. Die Fußgängerzone sei das Herzstück der Gemeinde, ein Kulturzentrum mit Veranstaltungen und Märkten. Hier sei der Treffpunkt, zum Maibaumfest beispielsweise kommen viele hundert Leute. Das dürfe man nicht aufgeben, indem man Privatwohnungen zulasse. Die Fußgängerzone bekäme dann einen ganz anderen Charakter.

 

Frau Gemeindevertreterin Thomsen bekräftigt dies. Die Fußgängerzone müsse eine Einheit sein, es könne nicht sein, dass auf der einen Seite ein B-Plan besteht und auf der anderen nicht.

 

Frau Gemeindevertreterin Rabe-Schollmeyer verweist ergänzend darauf, dass eine Wohnnutzung im Erdgeschossbereich auch weitere Probleme nach sich ziehen könne, wie im Grunde von Frau Klein auch schon dargestellt, denn bei Veranstaltungen stünden die kulturellen Einrichtungen direkt vor den Fenstern der Bewohner.

 

Herr Gemeindevertreter Meckel möchte noch einmal betonen, dass die EIS-Fraktion auf keinen Fall gegen die Investitionen und die Initiativen zur Belebung der Fußgängerzone sei. Sie sehe auch die Entwicklung der Fußgängerzone zu einem Kulturzentrum als positiv an, gleichwohl möchte die EIS den Rahmen für eine Belebung größer spannen. Die EIS-Fraktion spreche sich daher dafür aus, den Aufstellungsbeschluss nicht zu fassen, und damit ein unter Umständen negatives Signal zu vermeiden. Man schlage stattdessen vor, die Umnutzung von Erdgeschossbereichen zuzulassen, die Belebung durch die geplanten optischen und infrastrukturellen Maßnahmen und durch die positiven Veranstaltungsbemühungen fortzuführen und die Marktkräfte an der Belebung durch Gewerbe wirken zu lassen. Bei positivem Verlauf und einer eventuellen Neubesinnung der Gemeinde zur aktiven Akquisition von Gewerbe durch Wirtschaftsförderung könne auch Wohnraum wieder in gewerblichen Raum umgenutzt werden.

 

Die Gemeindevertretung fasst im Anschluss daran folgenden


Stimmberechtigte:

14

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 2

Befangen: 0