Sitzung: 15.01.2015 Gemeindevertretung
Vorlage: SCHÖN/BV/618/2014
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 für das Gebiet „Fußgängerzone, östlich
der Niederstraße, westlich des Großparkplatzes Albert-Koch-Straße und
südwestlich der Ostseestraße“ (Aufstellungsbeschluss). Der Beschluss ist
öffentlich bekannt zu machen.
Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und fasst das Ergebnis der
Vorberatungen im Planungsausschuss zusammen. Er betont, dass es hier um eine richtungsweisende
Entscheidung gehe.
Herr Gemeindevertreter Ehlers erklärt, dass die CDU-Fraktion dem
vorgelegten Beschlussvorschlag zustimmen werde. Anderenfalls sehe man die
langjährigen Bemühungen zur Belebung der Fußgängerzone unter Beteiligung der
Anlieger und Interessierten in Workshops gefährdet. Man sehe sich in der Pflicht.
Als seinerzeit das PEZ auf den Weg gebracht wurde, habe man sich ausdrücklich
dazu bekannt, die Fußgängerzone nicht zu vergessen.
Frau Gemeindevertreterin Klein kann diese Auffassung nur bestätigen. Als
das PEZ beschlossen wurde, habe man gleichzeitig gesagt, dass der Gemeinde die
Fußgängerzone sehr wichtig ist. Es gebe für Teile der Fußgängerzone einen
rechtskräftigen B Plan aus dem Jahr 1985, der ausdrücklich die
Erdgeschossnutzung nur für gewerbliche Zwecke vorsieht. Daher sei es planerisch
konsequent, für die übrige Fußgängerzone genau diese Nutzung festzuschreiben,
zumal sie seit dreißig Jahren real und tatsächlich existiert und auch nie in Frage
gestellt worden ist. Dadurch manifestiere man das, was seit 30 Jahren besteht. Man
sollte sich daher nicht an einzelnen privaten Interessen, die sicherlich
verständlich und nachvollziehbar sind, orientieren, sondern am Interesse der
Allgemeinheit, denn sollte man jetzt eine Wohnnutzung zulassen, wäre das auf
Dauer gesehen das Ende der Fußgängerzone. Die SPD-Fraktion werde daher dem
Aufstellungsbeschluss zustimmen.
Herr Gemeindevertreter Meckel erklärt, dass die EIS-Fraktion hier
anderer Meinung sei. Die EIS halte den Aufstellungsbeschluss, ausgelöst durch
einen Antrag auf Umnutzung gewerblicher Räume in Wohnungen in einem Erdgeschoss
der Fußgängerzone, für contra-produktiv im Hinblick auf das Thema „Belebung der
Fußgängerzone" und geradezu leerstandsfördernd. Man habe bereits
seinerzeit, als es darum ging, das Ansiedelungsmarketing auf den Weg zu bringen,
einen anderen Weg vorgeschlagen, und zwar, ein gezieltes Ansiedelungsmarketing
durchzuführen unter Beteiligung von Fachleuten beispielsweise der WAK und der
IHK. Der Weg der CIMA sei gescheitert und es bestehe die Gefahr der steigenden
Leerstände. Die EIS sehe den Rahmen für eine Belebung deutlich größer als nur
durch Ansiedlung durch Gewerbe. Die EIS kann sich hier durchaus auch eine
Belebung durch mehr Wohnquartiere vorstellen, die dann wieder Einzelhandel und
Gastronomie nach sich ziehen. Insofern sollte man hier eine Umnutzung zulassen
und einfach auch mal die Marktkräfte wirken lassen.
Herr Gemeindevertreter Ehlers zitiert eine Äußerung des
Gewerbevereinsvorsitzenden Knut Lindau vom 11.09.2013, mit der sich dieser sehr
positiv über die Aktivitäten der Gemeinde Schönberg zur Belebung der
Fußgängerzone geäußert habe. Das zeige doch, dass man sich auf dem richtigen
Weg befinde. Eine Abkehr von gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss gefährde
diesen Weg.
Herr Gemeindevertreter Bastian kann dies nur bestätigen. Er habe viele
Gespräche mit Gewerbebetreibenden geführt. Mehrheitlich sei die Initiative der
Gemeinde als gute Lösung gesehen worden, nämlich die Belebung der Fußgängerzone
und das Herrichten für Veranstaltungen. Jetzt eine Wohnnutzung zu zulassen, sei
seiner Auffassung nach ein völlig falsches Signal, denn man müsse bei allem
Verständnis für Einzelinteressen das Allgemeinwohl sehen, zumal offensichtlich
doch schon positive Signale in diese Richtung erkennbar sind.
Frau Klein sieht dies ebenso. Die Fußgängerzone sei das Herzstück der
Gemeinde, ein Kulturzentrum mit Veranstaltungen und Märkten. Hier sei der
Treffpunkt, zum Maibaumfest beispielsweise kommen viele hundert Leute. Das dürfe
man nicht aufgeben, indem man Privatwohnungen zulasse. Die Fußgängerzone bekäme
dann einen ganz anderen Charakter.
Frau Gemeindevertreterin Thomsen bekräftigt dies. Die Fußgängerzone
müsse eine Einheit sein, es könne nicht sein, dass auf der einen Seite ein
B-Plan besteht und auf der anderen nicht.
Frau Gemeindevertreterin Rabe-Schollmeyer verweist ergänzend darauf,
dass eine Wohnnutzung im Erdgeschossbereich auch weitere Probleme nach sich
ziehen könne, wie im Grunde von Frau Klein auch schon dargestellt, denn bei
Veranstaltungen stünden die kulturellen Einrichtungen direkt vor den Fenstern
der Bewohner.
Herr Gemeindevertreter Meckel möchte noch einmal betonen, dass die
EIS-Fraktion auf keinen Fall gegen die Investitionen und die Initiativen zur
Belebung der Fußgängerzone sei. Sie sehe auch die Entwicklung der Fußgängerzone
zu einem Kulturzentrum als positiv an, gleichwohl möchte die EIS den Rahmen für
eine Belebung größer spannen. Die EIS-Fraktion spreche sich daher dafür aus,
den Aufstellungsbeschluss nicht zu fassen, und damit ein unter Umständen
negatives Signal zu vermeiden. Man schlage stattdessen vor, die Umnutzung von
Erdgeschossbereichen zuzulassen, die Belebung durch die geplanten optischen und
infrastrukturellen Maßnahmen und durch die positiven Veranstaltungsbemühungen
fortzuführen und die Marktkräfte an der Belebung durch Gewerbe wirken zu
lassen. Bei positivem Verlauf und einer eventuellen Neubesinnung der Gemeinde
zur aktiven Akquisition von Gewerbe durch Wirtschaftsförderung könne auch
Wohnraum wieder in gewerblichen Raum umgenutzt werden.
Die Gemeindevertretung fasst im Anschluss daran folgenden
Stimmberechtigte: |
14 |
||
Ja-Stimmen: 11 |
Nein-Stimmen: 1 |
Enthaltungen: 2 |
Befangen: 0 |