Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass der Aufstellungsbeschluss für diese Planung bereits gefasst wurde. Es geht auch hier um die erste Beratung der möglichen Planinhalte. Bürgermeister Osbahr ergänzt, dass es um die Schließung der Lücke zwischen den beiden Reihenhäusern geht, auch hier soll der vorhandene Baumbestand möglichst erhalten bleiben.

 

Herr Kühle erläutert zunächst den Bestand sowie die bisherigen und möglichen künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes anhand einer Powerpoint-Präsentation ausführlich. Die Präsentation wird Bestandteil des Protokolls.

 

Herr Kühle erklärt insbesondere, dass der vorhandene Bebauungsplan ein allgemeines Wohngebiet mit einem Vollgeschoss und einem Flachdach festsetzt. Die Grundflächenzahl wurde mit 0,4 und die Geschossflächenzahl mit 0,5 festgesetzt. Da im Gebiet nur ein Vollgeschoss zulässig ist, ist eine Ausnutzbarkeit der Geschossflächenzahl allerdings gar nicht möglich. Dies müsste im künftigen Bebauungsplan berücksichtigt werden. Weiter geht Herr Kühle auf die im bisherigen Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen ein. Hiernach wäre auch ein zurückspringen des Gebäudes möglich.

 

Zur künftigen Baumöglichkeit erklärt Herr Kühle, dass ein Schließen der Baulücke mit beidseitigem Anschluss an den Bestand sinnvoll wäre. Es wurde zwar vorgetragen, dass ggf. eine Wegefläche zumindest einseitig an dem künftigen Bau freigehalten werden könnte, die Bebauung würde dadurch jedoch stark eingeschränkt, weil dann ein 3 m Mindestabstand zur Grenze eingehalten werden müsste. Auch wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes wäre es schwierig zu entscheiden, an welcher Seite dann der Weg eingerichtet werden sollte. Ansonsten würde Herr Kühle empfehlen, die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes in den neuen Plan zu übernehmen. Von Bedeutung ist dann noch die Stellplatzzuordnung. Auf dem Grundstück selbst kann kein Stellplatz zur Verfügung gestellt werden. Die bisherigen Stellplätze für die Reihenhäuser sind jeweils im vorderen Bereich an der Georg-Thorn-Straße bzw. der Harderkoppel festgesetzt. Hier befindet sich noch ein Flurstück im Eigentum der Gemeinde, sodass der erforderliche Stellplatz hier ausgewiesen werden könnte.

 

In der folgenden Diskussion wird insbesondere auch auf Anfrage einer Bürgerin die Dachform noch einmal angesprochen. Es stellt sich die Frage, ob Dachausbauten zulässig sein sollten. Da über den Bebauungsplan keine Verpflichtung festgesetzt werden kann, die Dächer ausbauen zu müssen, könnte sich ein völlig anderes Ortsbild in diesem Bereich ergeben, wenn nämlich einer sein Dach ausbaut, während der Nachbar es bei seinem Flachdach belässt. Außerdem müsste in dem Fall der gesamte Bebauungsplan geändert werden. Hinsichtlich der Stellplätze empfiehlt Herr Kühle auch, nur eine Wohnung zuzulassen. Bei zwei Wohneinheiten müssten auch zwei Stellplätze zur Verfügung gestellt werden und das würde dann schwierig werden. Allerdings kann die Festsetzung von nur einer Wohnung auch durchaus städtebaulich begründet werden. 

 

Ausschussvorsitzender Cordts bedankt sich sodann bei Herrn Kühle. Bis zur Sitzung am 21.04. soll Herr Kühle die Planung nun der Beratung entsprechend anpassen und nochmals vorstellen. Insbesondere über die Dachgestaltung sollen die Fraktionen noch einmal beraten.