Beschluss:

 

Die Gemeinde Fahren überträgt

 

  1. die Aufgabe „Breitbandversorgung bis zum Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens“ gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 15 AO,

 

  1. die Aufgabe „Abwasserbeseitigung aus Hauskläranlagen / Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben als dezentrale öffentliche Einrichtung“ gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 AO und

 

  1. die Aufgabe „Beteiligung an dem Personenbeförderungsunternehmen Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH (VKP)“ gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 14 AO als Teilaufgabe der Integrierten ländlichen Entwicklung

 

auf das Amt Probstei.


Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0