Beschluss:

Der vorliegende Haushaltsplan 2015 wird zur Kenntnis genommen. Durch Änderungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt ist die Erstellung eines neuen überarbeiteten Haushaltsplanes und einer Haushaltssatzung für 2015 erforderlich.


Bürgermeister Pfeiffer teilt mit, dass bis zum Abgabeschluss am 30.11., für die zum Kauf angebotenen gemeindeeigenen Gebäude, vielversprechende Angebote eingegangen sind. Für die Gemeinde stellt sich daher die Frage, wie sie mit den zu erwartenden Erlösen umgeht.

 

Er trägt aus der Vorlage vor:

 

„Der Haushaltsentwurf 2015 der Gemeinde Probsteierhagen schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 2.946.500 € und im Vermögenshaushalt in Höhe von 587.000 €.

 

Ein Haushaltsausgleich nach § 21 Gemeindehaushaltsverordnung konnte somit wieder herbeigeführt werden.

 

Der Haushaltsplan 2015 wurde auf Basis des Haushaltserlasses des Innenministeriums vom 05. September 2014, des aktuellen Standes der Ausgaben und Einnahmen sowie der aktuellen Beschlusslage der politischen Selbstverwaltung aufgestellt.

 

Zum Zeitpunkt der Entwurfsfassung lagen noch nicht alle Berechnungsgrundlagen für die Berechnung der Einkommensteueranteile, der Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage vor. Insofern können sich in diesen Bereichen durchaus noch Veränderungen ergeben.

 

Die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes reichen aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Ein freier Finanzspielraum kann jedoch nicht ausgewiesen werden.

 

Im Vermögenshaushalt wird die im Haushaltsjahr 2012 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung für die Umstellung auf Digitalfunktechnik wirksam. Hierfür sind Haushaltsmittel in Höhe von 60.000 € bereitgestellt, wobei ein Kreiszuschuss von 20.000 € erwartet wird. Weitere 25.000 € sind für eine Absauganlage bereitgestellt. Für die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs der Feuerwehr sind 250.000 € etatisiert (weitere 100.000 € als Verpflichtungsermächtigung 2016), wobei auch hier ein Kreiszuschuss von 56.000 € erwartet wird.

Ebenfalls im Haushaltsjahr 2015 fällig wird die Verpflichtungsermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2013 für den Grundstücksankauf für den zukünftig geplanten Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Höhe von 50.000 €.

 

Weitere Investitionen sind geplant für die Ausstattung des Bauhofes, für den Rückbau der Brunnen im ehemaligen Wasserwerk, für die Erneuerung/Erweiterung der Straßenbeleuchtung sowie für Restarbeiten im Schlosspark.“

 

Ohne die eingangs genannten Verkaufserlöse, so Herr Pfeiffer, wäre zur Finanzierung der Maßnahmen des Vermögenshaushaltes eine weitere Kreditaufnahme von insgesamt 359.100 € erforderlich. Mit den Erlösen ist eine Kreditaufnahme nicht mehr nötig. Der Gemeindehaushalt muss dann auch nicht mehr von der Kommunalaufsicht genehmigt werden.

 

Im Januar 2015 soll eine Sitzung zum Beschluss des neu aufzustellenden Haushaltsplanes stattfinden. Aufgrund der Möglichkeit der vorläufigen Haushaltsführung stellt die haushaltslose Zeit kein Problem dar.

 

Die Gemeindevertretung bemängelt die mangelnde Haushaltsdisziplin des Kreises und die Erhöhung der Kreisumlage um einen weiteren Prozentpunkt.


Stimmberechtigte: 13

 

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0