Frau Blöcker schildert kurz die Gründe zur Änderung der Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus und übergibt das Wort an Herrn Folta, der sogleich den Entwurf einer neuen Fassung als Kopie an die Mitglieder verteilt.

 

è Dieser Entwurf wird als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügt.

 

Die derzeit gültige Fassung aus dem Jahr 2003 ist bereits an die Gemeindevertretung zugesandt worden. Man ist sich einig, den genauen Wortlaut, insbesondere den des § 8 „Benutzungsentgelt“ zur weiteren Beratung in den Bau- und Wegeausschuss zu übergeben.