Beschluss:

Auf Empfehlung des Finanzausschusses werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 sowie das Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 


Der Vorsitzende des Finanz- und Wirtschaftsausschusses, Herr Trinker, berichtet aus dem Haushaltsentwurf für das Jahr  2015.

 

Der Haushaltsentwurf 2015 der Gemeinde Krummbek schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 558.000 € und im Vermögenshaushalt in Höhe von 177.000 €. Zum Zeitpunkt der Entwurfsfassung lagen noch nicht alle Berechnungsgrundlage für die Berechnung der  Einkommensteueranteile, der Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage vor. Insofern können sich in diesem Bereich durchaus noch Veränderungen ergeben.

 

Die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes reichen zwar aus um die laufenden Ausgaben zu decken, allerdings gelingt dies nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 12.500 €. Ein freier Finanzspielraum besteht somit nicht.

Stetig steigende Ausgaben im Bereich der Schulen und Kindergärten belasten den Verwaltungshaushalt zusehends.

Darüber hinaus führen die Mehreinnahmen aus dem Jahresabschluss 2013 in der Konsequenz zu deutlich geringeren Schlüsselzuweisungen im Haushaltsjahr 2015, bei gleichzeitig höheren Umlageverpflichtungen bei der Kreis- und Amtsumlage.

 

Im Vermögenshaushalt wird die im Haushaltsjahr 2013 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung für die Umstellung auf Digitalfunktechnik wirksam. Hierfür sind Haushaltsmittel in Höhe von 13.000 € bereitgestellt, wobei ein Kreiszuschuss von 5.000 € erwartet wird. Die Gemeinde Krummbek plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses/Fahrzeughalle. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel für den Grunderwerb von 7.500 € und die Baukosten von angenommenen 120.000 € sind im Haushaltsentwurf 2015 etatisiert.

Das ursprünglich als Standort für das neue Feuerwehrgerätehaus gekaufte Grundstück auf dem Göttsch-Hof soll wieder verkauft werden. Hier werden Erlöse von 25.000 € erwartet.

 

Zur Finanzierung der Maßnahmen des Vermögenshaushaltes ist neben einer Rücklagenentnahme von 23.000 € eine Kreditaufnahme von 100.000 € erforderlich.

 


Stimmberechtigte:

10

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0