Der Finanzausschuss empfiehlt der GV die Verabschiedung des vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Gemeinde Wendtorf unter der Bedingung, dass es sich im

§ 2 (4) bei den Buchstaben a) und b) nur um eine Aufzählung und nicht um eine Wertung handelt. Das Wohl des Kindes muss immer im Vordergrund stehen.

Die Empfehlung wird angenommen.

 


Stimmberechtigte: 6

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0