Beschluss:    Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung 2015 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß geändertem Entwurf unter Berücksichtigung der vorliegenden Veränderungsliste.


Der Bürgermeister berichtet über die Grundzüge und Eckdaten des vorliegenden Haushaltsentwurfes für das Jahr 2015, wobei er auch die wesentlichen Investitionsmaßnahmen benennt.

 

Herr Etmanski betritt den Sitzungsraum um 18:43 Uhr. Die Gemeindevertretung ist jetzt mit 24 Vertreter/Innen beschlussfähig.

 

In der nachfolgenden Diskussion erklärt zunächst Herr Erdmann, dass er gegen den Etat stimmen werde; Er verweist dabei auf die von ihm in den Vorjahren benannten Gründe, an denen sich letztlich nichts geändert habe. Herr Schröder führt aus, dass er die erneut beabsichtigte, dann 3. Hebesatzerhöhung seit 2004 nicht mittragen können; Er verweist u.a. auch darauf, dass sich letztlich 4 Fraktionen in der Gemeindevertretung gegen die derzeit hohen Kosten des Schwimmhallenbetriebes ausgesprochen hätten. Herr Nazareth lehnt den Haushalt auch wegen der umfangreichen Neuverschuldung ab. Frau Kuhn und Frau Mordhorst erinnern daran, dass die Bürgerinnen und Bürger für den Erhalt der Meerwasserschwimmhalle votiert haben und man vor diesem Hintergrund nun für die Finanzierung der Einrichtung zu sorgen habe. Frau Mordhorst ergänzt, dass der Haushalt – abgesehen von der Meerwasserschwimmhalle – aber kaum Spielräume für größere Einsparungen beinhalte. Herr Leonhardt erklärt, vor allem im Hinblick auf die angedachte Höhe der Realsteuerhebesätze gegen den Haushaltsentwurf zu stimmen. Zudem müsste detaillierter nach Einsparungsmöglichkeiten und Einnahmeverbesserungen gesucht werden. Herr Matthiesen fügt hinzu, dass auch die Gefahr bestehen könnte, dass bei einer größeren Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes Betriebe dann ggf. ihren Firmensitz verlegen. Herr Kreft wirft die Frage auf, warum bisher keine konkreten Änderungsanträge zum Haushalt gestellt worden seien, obwohl doch das Zahlenwerk seit Oktober vorliege. Eine Nachfrage von Herrn Etmanski, inwieweit eine Deckelung des MWSH-Verlustes im Jahr 2015 auf 300.000,-- EUR realisierbar wäre, verneint der Bürgermeister mit Hinweis auf bestehende vertragliche Bindungen.

 

Nachdem Herr Jürß zuvor erklärt hatte, dass bei der Zweitwohnungssteuer die Festsetzung eines Steuersatzes auf 12 % rechtlich gesichert sei, beschließt schließlich die Gemeindevertretung auf Antrag von Herrn Schaefer, dass die Verwaltung beauftragt wird, bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung einen Satzungsentwurf vorzulegen, wonach der Steuersatz der Zweitwohnungssteuer künftig auf 12 % festgesetzt wird.

 

Stimmberechtigte:

24

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 4

Enthaltungen: 1

Befangen: 0

 

Im Anschluss daran erfolgt die Abstimmung über das Zahlenwerk insgesamt.


Stimmberechtigte:

24

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 13

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Damit findet die vorliegende Entwurfsfassung der Haushaltssatzung 2015 mit den Anlagen nicht die Zustimmung der Gemeindevertretung.