Beschluss:     Die Gemeindevertretung beschließt, unter Zuhilfenahme externer fachanwaltlicher Beratung Satzungsregelungen zur Erhebung von Erschließungs- bzw. Ausbaubeiträgen zu schaffen. Für die Erhebung der Ausbaubeiträge soll dabei auf der Grundlage sog. einmaliger Beiträge eine Satzung entwickelt werden.

 


Herr Gemeindevertreter Schaefer ist der Auffassung, dass einmalige Beiträge im Ergebnis ungerechter seien als wiederkehrende Beiträge. Sein Vorschlag sei daher, beide Möglichkeiten prüfen zu lassen.

 

Herr Bürgermeister Riecken verweist auf die Beratungen im Finanzausschuss. Eine Satzung für wiederkehrende Beiträge zu entwickeln, sei deutlich komplexer und im Übrigen komme hinzu, dass wiederkehrende Beiträge in Schleswig-Holstein noch nicht ausgeurteilt sind, so dass der Finanzausschuss sich dafür ausgesprochen habe, nur einen Satzungsentwurf auf Basis einmaliger Beiträge prüfen zu lassen.

 

Frau Gemeindevertreterin Wunderlich erklärt, dass sie diesem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Dass man eine Satzung benötige stehe außer Frage. Für sie sei es aber wichtig, beide Möglichkeiten zu prüfen, da die bisherigen Erkenntnisse nicht dafür ausreichen, eine Möglichkeit jetzt schon zu verwerfen.

 

Herr Gemeindevertreter Erdmann verweist auf die Vorberatungen und die Diskussionen in einer Umlandgemeinde. Seiner Auffassung nach sollte man diesem Beschlussvorschlag daher jetzt zustimmen.

 

Die Gemeindevertretung fasst daraufhin folgenden

 


Stimmberechtigte:

24

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 5

Enthaltungen: 0

Befangen: 0