Sitzung: 09.12.2014 Bauausschuss
Vorlage: LABOE/BV/838/2014
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss
a)
Für das Gebiet „südöstlich der Straße
"Oberdorf", nordöstlich der "Dorfstraße", nördlich der
Straße "Brodersdorfer Weg", westlich der “Ostlandstraße“ und
südwestlich der “Teichstraße“, für die Flurstücke 46/3, 45/3, 111/44 u. 47/26“ wird
der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 43 im Regelverfahren gefasst.
b)
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist dabei
durchzuführen.
c)
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs.1 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
d)
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wird das Büro
B2K Freischaffende Architekten und Stadtplaner nach Abschluss eines
städtebaulichen Vertrages (Kostenübernahmeerklärung) mit dem
Erschließungsträger beauftragt.
e)
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
43 wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
durchgeführt.
f)
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
43 wird die frühzeitige Behördenbeteiligung und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Der Vorsitzende führt kurz in das Thema ein und übergibt dann das Wort an Herrn Kühle.
Herr Kühle stellt anhand einer Präsentation folgende Punkte vor:
- Verfahrensablauf
- Verortung in der Gemeinde / Luftbild
- Aussagen / Darstellungen aus dem Flächennutzungsplan und dem Innenbereichsgutachten
- Planungsziele
- Bebauungsplankonzept
- Weiteres Planverfahren und Planungsschritte
Nach einer Diskussion sind sich die Mitglieder des Bauausschusses einig, dass Planungsziel so zu ändern, dass eine zusätzliche Zufahrtsmöglichkeit zu schaffen ist.
Stimmberechtigte: |
11 |
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Ja-Stimmen: 11 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |