Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss

a)        Für das Gebiet „südöstlich der Straße "Oberdorf", nordöstlich der "Dorfstraße", nördlich der Straße "Brodersdorfer Weg", westlich der “Ostlandstraße“ und südwestlich der “Teichstraße“, für die Flurstücke 46/3, 45/3, 111/44 u. 47/26“ wird der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 43 im Regelverfahren gefasst.

 

b)        Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist dabei durchzuführen.

 

c)        Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich be­kannt zu machen.

 

d)        Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wird das Büro B2K Freischaffende Architekten und Stadtplaner nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Kostenübernahmeerklärung) mit dem Erschließungsträger beauftragt.

 

e)        Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

f)         Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 wird die frühzeitige Behördenbeteiligung und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.


Der Vorsitzende führt kurz in das Thema ein und übergibt dann das Wort an Herrn Kühle.

 

Herr Kühle stellt anhand einer Präsentation folgende Punkte vor:

- Verfahrensablauf

- Verortung in der Gemeinde / Luftbild

- Aussagen / Darstellungen aus dem Flächennutzungsplan und dem Innenbereichsgutachten

- Planungsziele

- Bebauungsplankonzept

- Weiteres Planverfahren und Planungsschritte

 

Nach einer Diskussion sind sich die Mitglieder des Bauausschusses einig, dass Planungsziel so zu ändern, dass eine zusätzliche Zufahrtsmöglichkeit zu schaffen ist.

 


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0