Der Bürgermeister trägt die Änderungen zum Top 11 aus der Sitzung vom 30.10.2014 vor.

 

Der ursprüngliche Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss gemäß den Nummern 1-3 der Verwaltungsvorlage. Damit werden die Aufgaben der Breitbandversorgung, der Abwasserbeseitigung aus Hauskläranlagen und der Beteiligung am Personenbeförderungsunternehmen der Verkehrsbetriebe Kreis Plön auf das Amt Probstei übertragen.

 

Wurde wie folgt geändert:

 

Die Gemeinde Barsbek überträgt

1. die Aufgabe „Breitbandversorgung bis zum Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 15 AO;

2. die Aufgabe „Abwasserbeseitigung aus Hauskläranlagen/Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben als dezentrale öffentliche Einrichtung“ gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 1 AO

3. die Aufgabe „Beteiligung an dem Personenbeförderungsunternehmen Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH (VKP)“ gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 14 AO als Teilaufgabe der Integrierten ländlichen Entwicklung

auf das Amt Probstei.

 

Des Weiteren gab es eine Änderung zum Top 12.

 

Die ursprüngliche Fassung:

 

Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss gemäß den Beschlussvorschlägen der Verwaltungsvorlage. Damit wird beschlossen, dass der Förderantrag gemeinsam mit den Gemeinden Krokau und Wisch gestellt werden soll. Die Trägerschaft soll ein Zweckverband werden, der noch zu gründen ist. In der Präambel des Vertrages ist das Nutzungskonzept für die Nachnutzung der Grundschule Krokau aufzunehmen. Die Berechnung der Verbandsumlage soll nach der jeweiligen Finanzkraft der Gemeinden unter Einbeziehung der Zweitwohnungssteuer erfolgen.

 

wurde nachfolgend geändert:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Förderantrag zum Bau des Feuerwehrhauses auf Basis des beschlossenen Nutzungskonzeptes zu stellen. Die Umsetzung erfolgt gemeinsam mit den Gemeinden Wisch und Krokau.

 

Zur Trägerschaft ist ein Zweckverband nach den Regelungen des GkZ (Gesetz über kommunale Zusammenarbeit) gemeinsam mit den Gemeinden Wisch und Krokau zu gründen. Auf Basis der nachfolgenden Eckdaten beschließt die Gemeinde den Beitritt.

 

In einer ausführlichen Präambel ist das Nutzungskonzept und damit die Zielrichtung zur Nachnutzung der Grundschule Krokau zu erläutern. Die Aufgabe des Brandschutzes wird auf den Zweckverband übertragen. Die Übertragung weiterer gemeinsamer Aufgaben soll ermöglicht werden. Der Sitz des Zweckverbandes soll der Sitz der Amtsverwaltung sein. Eine eigene Verwaltung soll nicht vorgehalten werden.

 

Die Organe sind der/die Verbandsvorsteher/In sowie die Verbandsversammlung, die aus den Bürgermeistern sowie je zwei weiteren Vertreter/Innen der drei beteiligten Gemeinden bestehen soll. Es soll ein Hauptausschuss 7 Mitgliedern eingerichtet werden, dem möglichst nicht die Bürgermeister angehören. Ein Vertreter des TSV Barsbek soll bürgerliches Mitglied werden.

 

Die Berechnung der Verbandsumlage erfolgt im Verhältnis der Finanzkraft der Gemeinden unter Einbeziehung der Zweitwohnungssteuer zueinander.

 

Die Amtsverwaltung wird gebeten, hierzu einen öffentlich-rechtlichen Vertrag und eine Verbandssatzung auf Basis der vorstehenden Eckdaten vorzubereiten, mit der Kommunalaufsicht abzustimmen und diese dann zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.

 

Die Gründung des Zweckverbandes soll zum 01.01.2016 erfolgen.

 

Seitens des Gremiums bestehen keine Einwände.

 

Die geänderte Niederschrift wurde an die Gemeindevertretung verteilt.