Sitzung: 10.12.2014 Gemeindevertretung
Der Bürgermeister trägt die Änderungen zum Top 11 aus der Sitzung vom 30.10.2014 vor.
Der ursprüngliche Beschluss:
Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss gemäß den Nummern 1-3 der
Verwaltungsvorlage. Damit werden die Aufgaben der Breitbandversorgung, der
Abwasserbeseitigung aus Hauskläranlagen und der Beteiligung am
Personenbeförderungsunternehmen der Verkehrsbetriebe Kreis Plön auf das Amt
Probstei übertragen.
Wurde wie folgt geändert:
Die Gemeinde Barsbek überträgt
1. die Aufgabe „Breitbandversorgung bis zum
Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 15 AO;
2. die Aufgabe „Abwasserbeseitigung aus
Hauskläranlagen/Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben als dezentrale
öffentliche Einrichtung“ gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 1 AO
3. die Aufgabe „Beteiligung an dem
Personenbeförderungsunternehmen Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH (VKP)“ gem. §
5 Abs. 1 Ziff. 14 AO als Teilaufgabe der Integrierten ländlichen Entwicklung
auf das Amt Probstei.
Des Weiteren gab es eine Änderung zum Top 12.
Die ursprüngliche Fassung:
Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss gemäß den Beschlussvorschlägen
der Verwaltungsvorlage. Damit wird beschlossen, dass der Förderantrag gemeinsam
mit den Gemeinden Krokau und Wisch gestellt werden soll. Die Trägerschaft soll
ein Zweckverband werden, der noch zu gründen ist. In der Präambel des Vertrages
ist das Nutzungskonzept für die Nachnutzung der Grundschule Krokau aufzunehmen.
Die Berechnung der Verbandsumlage soll nach der jeweiligen Finanzkraft der
Gemeinden unter Einbeziehung der Zweitwohnungssteuer erfolgen.
wurde nachfolgend geändert:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Förderantrag zum Bau des
Feuerwehrhauses auf Basis des beschlossenen Nutzungskonzeptes zu stellen. Die
Umsetzung erfolgt gemeinsam mit den Gemeinden Wisch und Krokau.
Zur Trägerschaft ist ein Zweckverband nach den Regelungen des GkZ
(Gesetz über kommunale Zusammenarbeit) gemeinsam mit den Gemeinden Wisch und
Krokau zu gründen. Auf Basis der nachfolgenden Eckdaten beschließt die Gemeinde
den Beitritt.
In einer ausführlichen Präambel ist das Nutzungskonzept und damit die Zielrichtung
zur Nachnutzung der Grundschule Krokau zu erläutern. Die Aufgabe des
Brandschutzes wird auf den Zweckverband übertragen. Die Übertragung weiterer
gemeinsamer Aufgaben soll ermöglicht werden. Der Sitz des Zweckverbandes soll
der Sitz der Amtsverwaltung sein. Eine eigene Verwaltung soll nicht vorgehalten
werden.
Die Organe sind der/die Verbandsvorsteher/In sowie die
Verbandsversammlung, die aus den Bürgermeistern sowie je zwei weiteren Vertreter/Innen
der drei beteiligten Gemeinden bestehen soll. Es soll ein Hauptausschuss 7
Mitgliedern eingerichtet werden, dem möglichst nicht die Bürgermeister
angehören. Ein Vertreter des TSV Barsbek soll bürgerliches Mitglied werden.
Die Berechnung der Verbandsumlage erfolgt im Verhältnis der Finanzkraft
der Gemeinden unter Einbeziehung der Zweitwohnungssteuer zueinander.
Die Amtsverwaltung wird gebeten, hierzu einen öffentlich-rechtlichen
Vertrag und eine Verbandssatzung auf Basis der vorstehenden Eckdaten vorzubereiten,
mit der Kommunalaufsicht abzustimmen und diese dann zur abschließenden
Entscheidung vorzulegen.
Die Gründung des Zweckverbandes soll zum 01.01.2016 erfolgen.
Seitens des Gremiums bestehen keine Einwände.
Die geänderte Niederschrift wurde an die Gemeindevertretung verteilt.