Eine Bürgerin fragt in wieweit es möglich sei, Hundekotbeutelspender in der Gemeinde zu platzieren. Darauf entgegnet der Bürgermeister, dass eine Bereitstellung und Entsorgung einen Kostenmehraufwand darstellt. Nach seiner Auffassung handelt es sich um eine Angelegenheit des Hundebesitzers für die ordnungsgemäße Entsorgung des Hundekots zu sorgen.

 

Keine weiteren Fragen.