Gegen die Niederschrift vom 4.9.2014 (Protokoll Kai Helms) liegen keine
Einwände vor.
Jens Wiese hatte in einer Mail beanstandet, dass das Protokoll vom 4.9.2014
schon seit Wochen auf der entsprechenden Internetseite des Amtes Probstei
veröffentlicht ist. Bgm Vöge-Lesky erläutert das Verfahren zur Veröffentlichung:
Über die Niederschrift muss nur dann entschieden werden, wenn es Einwände
gibt. Das Protokoll muss nicht „verabschiedet“ oder „genehmigt“ werden, es ist 

nur wichtig, ob es Einwände gibt.
Die Niederschrift vom 9.10.2014 (Protokoll Jens Wiese) liegt noch nicht vor.