Der Vorsitzende verteilt die bisher gültige Fassung der Nutzungsordnung. Diese wird durch die Ausschussmitglieder in einzelnen Punkten überarbeitet bzw. angepasst. Es wird beschlossen die überarbeitete Fassung bei der nächsten GV-Sitzung vorzustellen und zu beraten. Im Nachgang soll die endgültige Fassung durch die GV beschlossen und öffentlich zur Kenntnis gegeben werden.