Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Gemeinde Wendtorf über die Sicherstellung einer bedarfsgerechten örtlichen Kindertagesstättenversorgung durch die Mitbenutzung von Plätzen in der Gemeinschaftskindertagesstätte Wendtorf entsprechend des vorliegenden Vertragsentwurfs der Verwaltung.


Bürgermeister Mönkemeier führt in das Thema ein und erläutert einzelne Vertragsinhalte.

 

Er freut sich, dass endlich eine vertragliche Vereinbarung geschlossen werden kann. Seit vielen Jahren stellt die Gemeinde Wendtorf in ihrer Kindertagesstätte Betreuungsplätze für Kinder aus den Gemeinden Barsbek, Krokau, Lutterbek und Wisch zur Verfügung, ohne dass es eine vertragliche Regelung gab. Da zwischenzeitlich auch verstärkt Kinder aus der Gemeinde Prasdorf die Betreuung in der Gemeinschaftskindertagesstätte Wendtorf nachfragen, ist beabsichtigt, diese Gemeinde in den Vertrag aufzunehmen.

 

Mit diesem Vertrag wird eine bedarfsgerechte örtliche Kindertagesstättenversorgung durch die Mitbenutzung von Plätzen in der Gemeinschaftskindertagesstätte Wendtorf geregelt.

 

Die Gemeindevertretung diskutiert einzelne Vertragsinhalte wie Kostentragung, Laufzeit, Kündigungsmöglichkeit und Rangfolge der sozialen Indikatoren bei nicht ausreichender Aufnahmekapazität, deren Nachweis durch die Eltern und die Überprüfungsmöglichkeit der Platzvergabe durch die Vertragsgemeinden.


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0